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Barrierefrei wohnen im Alter: Umbau, Kosten, Förderungen und Genehmigungen in Österreich

Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Menschen möchten auch im höheren Alter möglichst lange in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus bleiben. Dafür muss das Zuhause aber sicher, gut erreichbar und alltagstauglich sein. Eine bodengleiche Dusche, weniger Stolperfallen, bessere Beleuchtung oder ein Treppenlift können entscheidend sein, wenn Gehen, Aufstehen oder Stiegensteigen schwerer werden.

Barrierefrei wohnen bedeutet nicht automatisch, dass eine Wohnung vollständig rollstuhlgerecht umgebaut werden muss. Oft reichen bereits gezielte Anpassungen, um den Alltag sicherer zu machen und Stürze zu vermeiden. Wichtig ist aber: Wer rechtzeitig plant, kann Maßnahmen besser abstimmen, Angebote vergleichen und mögliche Förderungen prüfen.

Dieser Ratgeber erklärt, welche Umbauten sinnvoll sind, welche Kosten ungefähr entstehen können, worauf Mieter und Eigentümer achten müssen und welche Fördermöglichkeiten es in Österreich gibt.

Inhaltsverzeichnis:

Was bedeutet barrierefrei wohnen?

Barrierefrei ist ein Wohnbereich dann, wenn er möglichst ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis genutzt werden kann. In der Praxis geht es um Hindernisse, die im Alltag gefährlich oder mühsam werden können: Stufen, hohe Türschwellen, enge Türen, rutschige Böden, schlecht erreichbare Lichtschalter oder eine Badewanne, in die man nur schwer einsteigen kann.

Ein barrierefreier oder barrierearmer Umbau verfolgt drei Ziele:

  • mehr Sicherheit im Alltag
  • längere Selbstständigkeit zu Hause
  • weniger Risiko für Stürze und Verletzungen

Gerade im Badezimmer, im Eingangsbereich und auf Treppen lohnt sich eine frühe Planung. Dort entstehen viele Probleme erst schleichend: Eine Stufe, die mit 60 kaum auffällt, kann mit 75 oder nach einer Operation plötzlich zum täglichen Hindernis werden.

Barrierefrei, barrierearm, rollstuhlgerecht: der Unterschied

Die Begriffe werden oft vermischt, bedeuten aber nicht dasselbe.

Barrierearm bedeutet: Hindernisse werden reduziert. Beispiele sind flache Türschwellen, Haltegriffe, rutschfeste Böden, bessere Beleuchtung oder eine Dusche mit niedrigem Einstieg. Für viele Seniorinnen und Senioren ist das bereits ein großer Gewinn.

Barrierefrei bedeutet: Räume und Zugänge sind grundsätzlich so gestaltet, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität sie ohne besondere Erschwernis nutzen können. Bei Förderungen wird häufig auf technische Standards wie die ÖNORM B 1600 Bezug genommen.

Rollstuhlgerecht geht noch weiter. Dafür braucht es unter anderem ausreichend Bewegungsflächen, passende Türbreiten, unterfahrbare Waschtische, geeignete WC-Abstände und einen stufenlosen Zugang.

Für die meisten Haushalte ist nicht sofort ein vollständig rollstuhlgerechter Umbau nötig. Sinnvoll ist eine realistische Planung: Was brauche ich jetzt? Was könnte in fünf oder zehn Jahren wichtig werden? Und welche Maßnahmen lassen sich heute schon vorbereiten?

Die wichtigsten Umbauten im Überblick

Badezimmer

Das Badezimmer ist meist der wichtigste Bereich beim altersgerechten Umbau. Nässe, glatte Fliesen und hohe Einstiege erhöhen das Sturzrisiko.

Sinnvolle Maßnahmen sind:

  • Badewanne durch bodengleiche oder sehr flache Dusche ersetzen
  • rutschhemmende Fliesen oder Bodenbeläge verwenden
  • Haltegriffe bei Dusche, WC und Waschbecken montieren
  • Duschsitz oder klappbaren Duschsitz einbauen
  • erhöhtes WC installieren
  • ausreichend Bewegungsfläche schaffen
  • Tür nach außen öffnend oder als Schiebetür planen
  • gute Beleuchtung ohne Schattenbereiche einbauen

Wichtig: Eine bodengleiche Dusche ist nicht in jedem Bestand ohne Weiteres möglich. Entscheidend sind Aufbauhöhe, Abfluss, Abdichtung und Gefälle. Das sollte ein Fachbetrieb vor Ort prüfen.

Eingangsbereich

Der Hauseingang oder Wohnungseingang entscheidet darüber, ob man das Zuhause auch mit Rollator, Gehstock oder Rollstuhl gut erreichen kann.

Mögliche Maßnahmen:

  • Stufen durch Rampe oder Hebehilfe ergänzen
  • Türschwellen entfernen oder abflachen
  • Handlauf montieren
  • Bewegungsmelder und helle Beleuchtung installieren
  • rutschfeste Beläge im Außenbereich verwenden
  • Gegensprechanlage oder Türöffner besser erreichbar machen

Bei Außenrampen, Eingriffen in allgemeine Gebäudeteile oder Veränderungen an der Fassade können Genehmigungen oder Zustimmungen nötig sein.

Türen, Gänge und Bewegungsflächen

Enge Türen und schmale Gänge werden besonders dann zum Problem, wenn ein Rollator oder Rollstuhl verwendet wird.

Sinnvolle Maßnahmen:

  • Türen verbreitern, wenn baulich möglich
  • störende Türschwellen entfernen
  • Möbel so umstellen, dass klare Wege entstehen
  • rutschende Teppiche entfernen
  • Kabel und Stolperfallen beseitigen
  • Lichtschalter und Steckdosen besser erreichbar machen

Oft bringt schon eine gute Neuordnung der Wohnung viel Sicherheit, ohne dass sofort große Bauarbeiten nötig sind.

Treppen und mehrere Stockwerke

Treppen sind im Alter häufig das größte Hindernis. Je nach Situation kommen verschiedene Lösungen infrage:

  • zweiter Handlauf
  • bessere Beleuchtung
  • rutschhemmende Treppenbeläge
  • Treppenlift
  • Plattformlift
  • Wohnraumanpassung auf eine Ebene

Ein Treppenlift ist nicht immer die beste erste Lösung. Wenn Bad, Schlafzimmer und Küche dauerhaft auf einer Ebene eingerichtet werden können, ist das oft einfacher und langfristig praktischer.

    Was kostet ein barrierefreier Umbau?

    Die Kosten hängen stark vom Zustand der Wohnung, vom gewünschten Standard und von den baulichen Voraussetzungen ab. Die folgenden Beträge sind grobe Richtwerte und ersetzen kein Angebot eines Fachbetriebs.

    Maßnahme Grobe Orientierung
    Haltegriffe, kleine Anpassungen ab einigen hundert Euro
    rutschhemmender Bodenbelag im Bad je nach Fläche und Material
    Umbau von Badewanne auf flache oder bodengleiche Dusche oft ab ca. 3.000 Euro, bei größerem Aufwand deutlich mehr
    komplette altersgerechte Badsanierung häufig ca. 10.000 bis 25.000 Euro
    Türverbreiterung je nach Wand und Türsystem oft mehrere hundert bis über 1.000 Euro pro Tür
    Rampe stark abhängig von Länge, Material und Außenbereich
    Treppenlift für gerade Treppe häufig ca. 4.000 bis 8.000 Euro
    Treppenlift für kurvige Treppe häufig ca. 9.000 bis 15.000 Euro oder mehr

    Die wichtigste Regel: Holen Sie mindestens zwei Angebote ein. Ein gutes Angebot sollte nicht nur einen Gesamtpreis nennen, sondern Material, Arbeitszeit, Entsorgung, Abdichtung, Elektroarbeiten, Installateurarbeiten und mögliche Zusatzkosten nachvollziehbar ausweisen.

    Genehmigungen: Was muss vorher geklärt werden?

    Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt vom Bundesland, vom Gebäude und von der konkreten Maßnahme ab. Österreich hat unterschiedliche Bauordnungen in den Bundesländern. Deshalb sollte man größere Umbauten vorab mit Gemeinde, Bauamt, Hausverwaltung oder Fachbetrieb klären.

    Häufig unproblematisch

    Oft ohne größere Genehmigung möglich sind kleinere Maßnahmen innerhalb der Wohnung, etwa:

    • Haltegriffe montieren
    • lose Teppiche entfernen
    • Beleuchtung verbessern
    • Duschsitz montieren
    • einzelne Schwellen abflachen
    • rutschhemmende Beläge verlegen

    Auch hier gilt: Bei Mietwohnungen sollte vorher schriftlich geklärt werden, was erlaubt ist.

    Vorher prüfen lassen

    Vorher prüfen sollten Sie insbesondere:

    • Türverbreiterungen
    • Eingriffe in tragende Wände
    • Außenrampen
    • Treppenlifte in allgemeinen Stiegenhäusern
    • Lifte oder Hebeanlagen
    • Änderungen an Fassade, Hauseingang oder allgemeinen Teilen
    • Umbauten in denkmalgeschützten Gebäuden
    • Arbeiten an Wasser, Strom, Gas oder Heizung

    Arbeiten an Elektrik, Gas, Wasser, Abdichtung und tragenden Bauteilen sollten nur von befugten Fachbetrieben durchgeführt werden.

    Mieter, Eigentümer, Eigentumswohnung: Wer muss zustimmen?

    Mieterinnen und Mieter

    Bei Mietwohnungen müssen wesentliche Änderungen grundsätzlich dem Vermieter angezeigt werden. In vielen Fällen ist eine Zustimmung nötig. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt: Wenn der Vermieter innerhalb von zwei Monaten nicht ablehnt, kann die Zustimmung unter bestimmten Voraussetzungen als erteilt gelten.

    Trotzdem sollte man sich nicht auf mündliche Zusagen verlassen. Sinnvoll ist eine schriftliche Vereinbarung mit folgenden Punkten:

    • Welche Maßnahme wird durchgeführt?
    • Wer trägt die Kosten?
    • Darf ein Fachbetrieb beauftragt werden?
    • Ist bei Auszug ein Rückbau nötig?
    • Gibt es eine Beteiligung des Vermieters?
    • Sind Förderungen möglich?

    Gerade bei Badezimmern, Türen oder baulichen Eingriffen ist eine schriftliche Zustimmung wichtig.

    Eigentumswohnungen

    Bei Eigentumswohnungen ist zu unterscheiden: Arbeiten innerhalb der eigenen Wohnung sind oft einfacher. Maßnahmen an allgemeinen Teilen des Hauses – etwa Hauseingang, Stiegenhaus, Lift, Fassade oder allgemeine Leitungen – müssen dagegen mit Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft geklärt werden.

    Beispiele:

    • Treppenlift im allgemeinen Stiegenhaus
    • Rampe beim Hauseingang
    • Änderung an der Eingangstür
    • Durchbruch in tragender Wand
    • Eingriffe in gemeinsame Leitungen

    Hier sollte man vorab prüfen lassen, ob eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, eine Bauanzeige oder eine baubehördliche Bewilligung erforderlich ist.

    Eigenheim

    Im eigenen Haus ist man freier, aber nicht völlig unabhängig. Außenrampen, Zubauten, Lifte, größere bauliche Veränderungen oder Änderungen an tragenden Bauteilen können auch hier anzeige- oder bewilligungspflichtig sein.

    Förderungen in Österreich

    Für barrierefreies oder altersgerechtes Wohnen gibt es in Österreich keine einzige einheitliche Förderung für alle. Die wichtigsten Anlaufstellen sind:

    • Wohnbauförderung des jeweiligen Bundeslandes
    • Sanierungsförderung des jeweiligen Bundeslandes
    • Gemeinde oder Stadt
    • Sozialministeriumservice bei Behinderung
    • unter Umständen Pensionsversicherung oder Krankenversicherung bei bestimmten Hilfsmitteln
    • in Einzelfällen Fonds oder soziale Unterstützungsstellen

    Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich. Förderfähig können je nach Programm zum Beispiel sein:

    • barrierefreier Badumbau
    • Türverbreiterungen
    • Rampen
    • Treppenlifte
    • Hebehilfen
    • Aufzüge
    • Umbauten im Sanitärbereich
    • altersgerechte Ausstattung
    • Maßnahmen zur besseren Nutzungssicherheit

    Wichtig: Klären Sie die Förderung immer vor der verbindlichen Beauftragung. Manche Förderungen verlangen den Antrag vor Baubeginn, andere akzeptieren unter Bedingungen auch Rechnungen aus einem bestimmten Zeitraum. Wer zu früh bestellt oder baut, riskiert den Verlust der Förderung.

    Förderungen in Wien: ein Beispiel

    Da viele Leserinnen und Leser konkrete Zahlen suchen, hilft ein Blick auf Wien. Die Stadt Wien hat ihre Förderung für altersgerechte und barrierefreie Umbauten mit 1. Jänner 2026 deutlich ausgeweitet. Bis Ende 2025 lag die Förderung bei maximal 35 Prozent der förderbaren Kosten bzw. höchstens 4.200 Euro. Seit 2026 sind es 50 Prozent der förderbaren Kosten, höchstens jedoch 7.500 Euro.

    Gefördert werden zum Beispiel der altersgerechte oder barrierefreie Umbau des Badezimmers sowie Maßnahmen beim Zugang zur Wohnung oder zum Haus. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

    • Antragstellerin oder Antragsteller ist zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 60 Jahre alt
    • Hauptwohnsitz im geförderten Objekt
    • Förderung möglich für Wohnungen, Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser
    • Wohnnutzfläche zwischen 22 und 150 Quadratmeter
    • Baujahr des Wohngebäudes liegt mindestens 20 Jahre zurück, ausgenommen Kleingartenwohnhäuser
    • Einkommensgrenzen werden eingehalten: 43.770 Euro für eine Person, 65.230 Euro für zwei Personen, höhere Grenzen bei größeren Haushalten
    • Umbaukosten betragen mindestens 3.000 Euro pro Wohnung oder Haus
    • verpflichtendes kostenloses Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung vor der Antragstellung
    • Ausführung nach dem aktuellen Stand der Technik und gemäß ÖNORM B 1600
    • Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt

    Wichtig: Diese Wiener Werte gelten nur für Wien. Andere Bundesländer haben eigene Fördermodelle, eigene Einkommensgrenzen und eigene Antragsregeln.

    Ein praktischer Punkt: In Wien dürfen Rechnungen bei Antragstellung unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechnungsdatum bis höchstens sechs Monate vor Antragstellung aufweisen. Trotzdem sollte man sich vor einer verbindlichen Beauftragung direkt bei der Förderstelle erkundigen. Wer ohne Klärung beginnt, riskiert im Zweifel den Verlust einer Förderung.

    Behindertengerechter Umbau und Unterstützung bei Behinderung

    Für Menschen mit Behinderung gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten. Dabei muss man zwischen Landesförderungen, zum Beispiel in Wien, und Unterstützungen auf Bundesebene unterscheiden.

    Behindertengerechter Umbau in Wien

    In Wien gibt es neben der altersgerechten Förderung eine eigene Förderung für behindertengerechte Umbauten. Diese ist nicht an die 60-Jahre-Grenze der altersgerechten Förderung gebunden und kann für Wohnungen, Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser relevant sein.

    Gefördert werden besonders Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen behinderter oder bewegungseingeschränkter Menschen dienen, zum Beispiel:

    • behindertengerechter Umbau von Sanitärräumen
    • Treppenlifte
    • Türverbreiterungen
    • Rampen
    • automatische Türöffner
    • sonstige bauliche Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung

    Die Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der förderbaren Kosten und maximal 11.250 Euro.

    Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem:

    • Nachweis der Behinderung (Behindertenpass) oder Bezug der Pflegestufe 3 oder höher
    • Hauptwohnsitz der behinderten Person im geförderten Objekt
    • Wohnnutzfläche zwischen 22 und 150 Quadratmeter
    • Ausführung gemäß ÖNORM B 1600
    • keine Anerkennung von Eigenleistungen und bloßen Materialkosten
    • bei Mietwohnungen Zustimmung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung
    • bei baubewilligungspflichtigen Maßnahmen entsprechende Bewilligung oder Bauanzeige

    Anders als bei der altersgerechten Förderung gibt es bei dieser Förderung keine Einkommensgrenze. Trotzdem sollte man die persönlichen Voraussetzungen vorab direkt beim Infopoint für Wohnungsverbesserung prüfen lassen.

    Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice

    Auf Bundesebene kann zusätzlich der Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung relevant sein. Dieser Fonds ist kein allgemeiner Zuschuss für jeden altersgerechten Umbau. Er richtet sich an Menschen mit Behinderung, die durch ein mit der Behinderung zusammenhängendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind oder eine behinderungsbedingt notwendige Maßnahme finanzieren müssen.

    Gefördert werden können zum Beispiel:

    • Wohnraumadaptierungen
    • Sanitärraumadaptierungen
    • Treppenlifte
    • Kommunikationshilfsmittel
    • andere behinderungsbedingt notwendige Maßnahmen im privaten Umfeld

    Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem:

    • Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt in Österreich
    • behinderungsbedingt erforderliche Maßnahme
    • Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent
    • Antragstellung grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens und jedenfalls vor Rechnungslegung
    • Einkommensprüfung
    • Prüfung, ob andere Kostenträger beitragen können

    Die maximale Förderung aus dem Unterstützungsfonds beträgt 6.000 Euro. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch.

    Es kann sinnvoll sein, mehrere Stellen zu kontaktieren und mögliche Kombinationen zu prüfen: Stadt oder Gemeinde, Landesregierung, Sozialministeriumservice, Krankenversicherung, Pensionsversicherung und gegebenenfalls Hausverwaltung.

      Den richtigen Fachbetrieb finden

      Ein barrierefreier Umbau ist kein normales Schönheitsprojekt. Fehler bei Gefälle, Abdichtung, Türbreiten, Haltegriffen oder Bewegungsflächen können später teuer und gefährlich werden.

      Achten Sie bei der Auswahl des Fachbetriebs auf:

      • Erfahrung mit altersgerechten oder barrierefreien Umbauten
      • klare Besichtigung vor Ort
      • schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung
      • Koordination mehrerer Gewerke
      • befugte Fachleute für Wasser, Strom, Gas und Abdichtung
      • realistische Zeitplanung
      • Unterstützung bei Unterlagen für Förderstellen
      • saubere Dokumentation mit Rechnungen und Fotos

      Ein seriöser Betrieb drängt nicht zum sofortigen Vertragsabschluss, sondern erklärt zuerst, was technisch sinnvoll ist und welche Punkte vorab mit Förderstelle, Hausverwaltung oder Bauamt zu klären sind.

      Partner-Empfehlung

      GERRY BAU GmbH ist ein Bauunternehmen in Wien und Umgebung mit Schwerpunkt auf Sanierung und Renovierung. Das Unternehmen bietet unter anderem Wohnungsrenovierungen, Badsanierungen, Umbauten sowie die Koordination mehrerer Gewerke über Partnerbetriebe an.

      Kontakt:
      GERRY BAU GmbH
      Karmarschgasse 66/3/3, 1100 Wien
      Telefon: 0664 6369218
      E-Mail: info@gerrybau.at
      Web: sanierung-renovierung.at

      Hinweis: Eine Partner-Empfehlung

      Häufige Fragen zum barrierefreien Wohnen

      Lohnt sich ein barrierefreier Umbau auch, wenn ich noch gut zu Fuß bin?

      Ja. Gerade kleinere Maßnahmen wie bessere Beleuchtung, Haltegriffe, rutschfeste Böden oder das Entfernen von Stolperfallen lohnen sich früh. Sie erhöhen die Sicherheit und machen spätere größere Umbauten oft einfacher.

      Was ist der wichtigste Raum beim altersgerechten Umbau?

      In vielen Fällen das Badezimmer. Dort treffen Nässe, glatte Böden und enge Bewegungsflächen zusammen. Eine sichere Dusche, Haltegriffe und rutschhemmende Beläge bringen meist besonders viel.

      Bekomme ich in Österreich automatisch eine Förderung?

      Nein. Förderungen hängen vom Bundesland, von Einkommen, Alter, Behinderung, Hauptwohnsitz, Objektart und Art der Maßnahme ab. Außerdem besteht bei vielen Förderungen kein Rechtsanspruch.

      Muss ich vor dem Umbau einen Antrag stellen?

      In vielen Fällen ja. Manche Förderstellen akzeptieren unter bestimmten Bedingungen auch aktuelle Rechnungen. Der sicherste Weg ist aber: zuerst Förderstelle kontaktieren, dann beauftragen.

      Kann ich als Mieter eine barrierefreie Dusche einbauen lassen?

      Grundsätzlich ist das möglich, aber nicht ohne Abstimmung. Sie sollten den Vermieter schriftlich informieren und eine Zustimmung einholen. Zusätzlich sollten Rückbau, Kosten und Fachbetrieb schriftlich geregelt werden.

      Wer zahlt den Umbau in einer Mietwohnung?

      Meist trägt die Mieterin oder der Mieter die Kosten, wenn der Umbau aus persönlichen Gründen erfolgt. Förderungen können aber helfen. Ob sich der Vermieter beteiligt, ist Verhandlungssache.

      Wird Eigenleistung gefördert?

      Häufig nicht. Viele Förderungen verlangen Rechnungen von befugten Fachfirmen. Bloße Materialkosten oder selbst durchgeführte Arbeiten werden oft nicht anerkannt.

      Wie lange dauert ein barrierefreier Badumbau?

      Ein kleinerer Umbau kann innerhalb weniger Tage erledigt sein. Eine vollständige Badsanierung dauert häufig ein bis drei Wochen. Hinzu kommt die Zeit für Planung, Angebote, Genehmigungen und Förderanträge.

      Was ist der häufigste Fehler beim barrierefreien Umbau?

      Zu spät und zu punktuell zu planen. Wer nur eine einzelne Maßnahme setzt, übersieht oft andere Hindernisse. Besser ist ein Gesamtblick auf Bad, Eingang, Wege, Licht, Treppen und Alltagssituationen.

      An wen wende ich mich zuerst?

      Sinnvoll sind drei Schritte: zuerst Bedarf klären, dann Förderstelle kontaktieren, danach Angebote von Fachbetrieben einholen. Je nach Fall sind Landesregierung, Stadt oder Gemeinde, Sozialministeriumservice, Hausverwaltung und Fachbetrieb zuständig.

      HINWEIS

      Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Bau- oder Förderberatung. Förderbedingungen, Einkommensgrenzen und technische Anforderungen können sich ändern und unterscheiden sich je nach Bundesland. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Förderstelle, das Sozialministeriumservice, Ihre Gemeinde, die Hausverwaltung oder einen befugten Fachbetrieb.

      Besonders wichtig bei diesem Thema: Arbeiten an Elektrik, Gas, Wasser, Abdichtung und tragenden Bauteilen dürfen nur von qualifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden. Klären Sie Förderungen immer vor der verbindlichen Beauftragung – wer zu früh beginnt, riskiert im Zweifel den Verlust einer Förderung.

      QUELLEN

      Alle Angaben in diesem Beitrag entsprechen dem Stand 18. Juni 2026 und basieren auf folgenden offiziellen Quellen:

      • Stadt Wien (MA 25 / MA 50): Förderung für altersgerechten Umbau; Förderung für behindertengerechten Umbau; Infopoint für Wohnungsverbesserung – wien.gv.at
      • Sozialministeriumservice (SMS): Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung – sozialministeriumservice.at
      • Sozialministerium: Wohnen im Alter; Pflege und Betreuung – sozialministerium.gv.at
      • oesterreich.gv.at: Barrierefreies Wohnen; Wohnbeihilfen und Förderungen – oesterreich.gv.at
      • RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes: Mietrechtsgesetz; Wohnungseigentumsgesetz – ris.bka.gv.at
      • Wohnbauförderungsstellen der Bundesländer: länderspezifische Förderprogramme und Einkommensgrenzen

      Da sich gesetzliche Regelungen und Förderbedingungen ändern können – und je nach Bundesland unterschiedlich sind – empfehlen wir, konkrete Fragen direkt bei der zuständigen Förderstelle, dem Sozialministeriumservice oder Ihrer Gemeinde zu klären.