Pension planen.
Gut vorsorgen.
Aktiv leben.
Das österreichische Magazin für Menschen vor und in der Pension – mit verständlichen Ratgebern zu Pensionsantritt, Vorsorge, Wohnen, Gesundheit, Reisen und Freizeit.
Unser Magazin richtet sich an Menschen in einer dieser Lebenssituationen, sowie an deren Angehörige.
Ich plane meine
Pension
Ich bin bereits in Pension
Ich möchte zuhause gut älter werden
Aktuelle Beiträge rund um Pension und Vorsorge in Österreich
Beiträge zu Pensionsantritt, Pensionskonto, Vorsorge und wichtigen Fragen rund um ein selbstbestimmtes Leben in der Pension.
Pension & Vorsorge aktuell
Pensionsplanung
Pensionskonto
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Checkliste
Die Sieben großen Themenbereiche des Magazins
PENSION & VORSORGE
Pensionsantritt, Pensionskonto, Korridorpension, Teilpension und alles zur finanziellen Planung des Ruhestands.
WOHNEN im Alter
Altersgerecht wohnen, barrierefreie Lösungen, Hausumbau, Immobilien und Optionen im Alter.
FREIZEIT & REISEN
Seniorenreisen, Ausflugsziele, Vergünstigungen, Veranstaltungen und Ideen für ein aktives Leben.
GESUNDHEIT
Bewegung, Ernährung, geistige Fitness, Wohlbefinden und Vorsorge für ein gesundes Leben im Ruhestand.
KULTUR
Theater, Museen, Konzerte, Kurse und Kulturangebote mit Seniorenermäßigungen in Österreich.
NATUR & TIERE
Garten, Haustiere, Wandern, Vogelbeobachtung und Naturerlebnisse als Ausgleich im Alltag.
Erbschaft und Finanzen
Vermögen verstehen, rechtzeitig regeln, sorglos weiterleben.
Die wichtigsten Fragen zur Pension
Wann darf ich in Pension gehen?
Das gesetzliche Regelpensionsalter beträgt in Österreich für Männer 65 Jahre. Für Frauen wird es seit 1. Jänner 2024 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben – Frauen, die ab dem 1. Juli 1968 geboren sind, können ebenfalls mit 65 Jahren in Alterspension gehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein früherer Pensionsantritt möglich, etwa über die Korridorpension, Schwerarbeitspension oder besondere Regelungen für langjährig Versicherte. Bei der Korridorpension wird seit 2026 das frühestmögliche Antrittsalter schrittweise von 62 auf 63 Jahre erhöht; zugleich steigen die erforderlichen Versicherungsmonate von 480 auf 504. Den persönlichen frühestmöglichen Termin können Sie mit dem Pensionsantrittsrechner der Pensionsversicherung berechnen.
Was genau ist eine Pension?
Die Pension ist eine monatliche Geldleistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Sie sichert das Einkommen, wenn man aus dem Erwerbsleben ausscheidet – im Alter als Alterspension, bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung als Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder nach dem Tod eines Angehörigen als Witwen-, Witwer- oder Waisenpension. Die Höhe richtet sich vor allem nach den Versicherungsmonaten, den Beitragsgrundlagen und den Gutschriften am persönlichen Pensionskonto. Die Pension wird in der Regel 14-mal jährlich ausbezahlt – mit Sonderzahlungen im April und Oktober.
Welche Änderungen gibt es bei der Pensionserhöhung 2026?
Seit 1. Jänner 2026 gilt eine gestaffelte Pensionsanpassung: Pensionen mit einem Gesamtpensionseinkommen bis 2.500 Euro brutto steigen um 2,7 Prozent, höhere Pensionen erhalten einen monatlichen Fixbetrag von 67,50 Euro. Die 2,7 Prozent entsprechen dem gesetzlichen Anpassungsfaktor für 2026. Eine wichtige strukturelle Änderung betrifft die erste Pensionsanpassung: Die frühere monatsabhängige Aliquotierung wurde durch eine einheitliche 50-Prozent-Regel ersetzt. Pensionen mit Stichtag im Jahr 2025 wurden daher zum 1. Jänner 2026 mit 1,35 Prozent beziehungsweise einem Fixbetrag von 33,75 Euro erhöht.
Wie beantrage ich meine Pension in Österreich?
Der Antrag auf Alterspension wird bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder dem zuständigen Sozialversicherungsträger gestellt. Dies ist persönlich, schriftlich oder online möglich. Empfohlen wird, den Antrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Pensionsantritt einzureichen.
Was ist das Pensionskonto und wie lese ich es?
Das Pensionskonto zeigt Ihre bisher erworbenen Pensionsansprüche. Die Gesamtgutschrift gibt an, welche monatliche Bruttopension Sie bei einem Pensionsantritt zum aktuellen Zeitpunkt erhalten würden. Einsehbar ist es kostenlos auf pensionskonto.at.
Was ist die Korridorpension?
Die Korridorpension ermöglicht Männern ab 62 Jahren (nach langen Versicherungszeiten) einen früheren Pensionsantritt. Voraussetzung sind mindestens 40 Versicherungsjahre. Die Pension wird dabei um Abschläge pro Frühpensionsmonat gekürzt.
Was ist die Teilpension – und gilt sie ab 2026?
Die Teilpension ermöglicht es, neben einer reduzierten Pension weiterhin teilzeitbeschäftigt zu sein. Ab 2026 gelten neue Regelungen, die den Zugang erleichtern sollen. Details dazu finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Teilpension.
Kann ich in der Pension weiterarbeiten?
Ja. In Österreich ist es grundsätzlich möglich, neben der Pension erwerbstätig zu sein. Ob und wie sich das auf die Pensionshöhe auswirkt, hängt von der Art der Pension und des Einkommens ab.
Wie viel Pension bei 3.000 netto?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die Pensionshöhe von der individuellen Berufsbiografie abhängt – also von Einkommen, Beitragsjahren, Versicherungsmonaten, Gutschriften am Pensionskonto und dem tatsächlichen Antrittsalter. Grundsätzlich gilt: Von der Bruttopension werden der Krankenversicherungsbeitrag von 6 Prozent und die Lohnsteuer abgezogen. Die Arbeiterkammer nennt für 2026 als Beispiele: 3.000 Euro brutto ergeben rund 2.382,92 Euro netto, 3.500 Euro brutto rund 2.686,73 Euro netto. Für rund 3.000 Euro netto monatlich wäre daher eher eine Bruttopension über 4.000 Euro nötig. Das ist nur mit einem sehr hohen und über viele Jahre durchgehenden Einkommen erreichbar. Den genauen Wert sollten Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner der Arbeiterkammer oder dem Pensionskontorechner der Pensionsversicherung berechnen.
