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„Handgepäcksgebühren: Ein neues Modell der Ausbeutung?“

Der BEUC, der Europäische Verbraucherorganisation, hat die Handgepäckrichtlinien von sieben Fluggesellschaften, darunter Ryanair, easyJet und Wizz Air, kritisiert. In einer offiziellen Beschwerde bemängelt der BEUC die Intransparenz der Kriterien und die erheblichen Unterschiede in den Handgepäckbestimmungen. Auch in Deutschland, Frankreich und Spanien haben Verbraucherschutzverbände ähnliche Beschwerden eingereicht. Diese Vorwürfe basieren auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014, das besagt, dass für Handgepäck keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden dürfen, sofern die Gepäckstücke „angemessene Vorgaben“ zu Größe und Gewicht erfüllen. Die genauen Maße sind jedoch innerhalb der EU nicht festgelegt, was zu Verwirrung und möglicherweise unfairen Praktiken führt.

Unterschiedliche Bestimmungen bei Ryanair und Wizz Air

Ein Beispiel für diese Problematik ist Ryanair, das für einen Flug von Wien-Schwechat nach London-Stansted im Juni 22,99 Euro pro Richtung verlangt, wobei nur eine kleine Tasche kostenlos mitgenommen werden darf. Diese Tasche muss unter den Vordersitz passen und darf maximal die Maße 40 mal 20 mal 25 Zentimeter haben. Dies bedeutet, dass ein handelsüblicher Handgepäckstrolley, der in der Regel 55 mal 40 mal 20 Zentimeter misst, nicht in die kostenlose Kategorie fällt. Wer dennoch einen solchen Trolley mitnehmen möchte, muss mit zusätzlichen Kosten von 30 Euro rechnen, was in vielen Fällen teurer ist als der Flug selbst.

Ähnlich verhält es sich bei Wizz Air, wo ein Flug von Wien nach London-Gatwick ebenfalls nur eine kleine Tasche umfasst, die unter den Vordersitz passen muss. Die genauen Maße sind jedoch nicht direkt ersichtlich und müssen bei weiterer Recherche ermittelt werden. Hierbei wird deutlich, dass die zulässige Größe des Handgepäcks 40 mal 30 mal 20 Zentimeter beträgt. Wer einen größeren Koffer mitnehmen möchte, muss dafür bis zu 51,88 Euro zusätzlich zahlen.

Forderungen nach klaren Regelungen

Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die unklaren und strengen Bestimmungen der genannten Fluggesellschaften nicht angemessen und möglicherweise rechtswidrig sind. Sie fordern die EU-Kommission auf, verbindliche Vorschriften zu erlassen, die genau definieren, bis zu welcher Größe ein Handgepäcksstück als akzeptabel gilt und welche Leistungen im Ticketpreis inbegriffen sein müssen. Der BEUC-Generaldirektor Agustin Reyna betont, dass die derzeit geplante Reform der Fluggastrechteverordnung eine ideale Gelegenheit sei, um hier Klarheit zu schaffen.

Die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union regelt die Rechte von Passagieren, die von Problemen wie Nichtbeförderung, Annullierung oder erheblichen Verspätungen betroffen sind. Diese Verordnung gilt für Flüge innerhalb der EU sowie für Flüge von außerhalb, sofern sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Allerdings werden die spezifischen Regeln für Handgepäck bislang nicht in dieser Verordnung behandelt. Lediglich das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung für Gepäck im Fall von Beschädigung regelt, befasst sich mit Gepäckfragen. Die Einführung klarer Richtlinien für Handgepäck könnte somit einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im Luftverkehr darstellen.

Quelle: https://orf.at/stories/3394485/

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