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Haustiere im Alter

Begleiter, Lebensfreude und Möglichkeiten ohne eigenes Tier

Lesezeit: ca. 10 Minuten

Ein Tier an der Seite kann den Alltag verändern. Es bringt Nähe, Struktur, Bewegung und das Gefühl, gebraucht zu werden. Gerade im Ruhestand, wenn der Berufsalltag wegfällt und soziale Kontakte manchmal seltener werden, kann ein Haustier eine große Bereicherung sein.

Doch ein Haustier im Alter will gut überlegt sein. Ein Hund, eine Katze oder ein Kleintier bedeutet nicht nur Freude, sondern auch Verantwortung, Kosten und Planung. Was passiert, wenn man selbst krank wird? Wer kümmert sich um das Tier bei einem Spitalsaufenthalt? Und welches Tier passt wirklich zur eigenen Lebenssituation?

Dieser Ratgeber zeigt, worauf ältere Menschen vor der Anschaffung achten sollten, welche Tiere gut passen können und welche Möglichkeiten es gibt, Tiere zu erleben, ohne selbst eines zu besitzen.

Inhaltsverzeichnis:

Warum Tiere im Alter guttun können

Viele ältere Menschen erleben Tiere als wichtige Begleiter. Ein Hund sorgt für regelmäßige Spaziergänge, ein geregelter Tagesablauf entsteht fast von selbst. Eine Katze kann Nähe und Ruhe schenken. Auch Kleintiere oder Vögel können den Alltag beleben und Gesprächsthemen schaffen.

Tiere können im Alter vor allem in vier Bereichen helfen:

  • mehr Struktur im Tagesablauf
  • mehr Bewegung, besonders bei Hunden
  • mehr soziale Kontakte, etwa beim Spaziergang
  • weniger Einsamkeit durch Nähe und Gesellschaft

Wichtig ist aber eine nüchterne Formulierung: Ein Haustier ist keine medizinische Behandlung und ersetzt keine Therapie. Die Forschung zeigt zwar, dass Tiere für viele ältere Menschen positive Wirkungen haben können. Die Effekte hängen aber stark von der Person, vom Tier, von der Lebenssituation und vom Gesundheitszustand ab.

Für manche Menschen ist ein Tier ein Gewinn. Für andere kann es zur Belastung werden – etwa wenn die Versorgung körperlich zu anstrengend wird oder hohe Tierarztkosten entstehen.

Die wichtigste Frage: Passt ein eigenes Haustier zu meinem Alltag?

Vor der Anschaffung sollte man ehrlich prüfen, ob ein Tier heute und in den kommenden Jahren gut versorgt werden kann.

Wichtige Fragen sind:

  • Bin ich körperlich fit genug für dieses Tier?
  • Kann ich regelmäßig Futter, Streu, Tierarzt und Versicherung bezahlen?
  • Habe ich jemanden, der im Notfall einspringt?
  • Darf ich in meiner Wohnung überhaupt ein Tier halten?
  • Kann ich das Tier auch bei Krankheit, Spitalsaufenthalt oder Reha versorgen lassen?
  • Ist meine Wohnung geeignet?
  • Wie viel Lärm, Schmutz oder Bewegung kann ich realistisch bewältigen?
  • Was passiert, wenn mein Pflegebedarf steigt?

Ein Tier sollte nicht nur zu früheren Gewohnheiten passen, sondern zum heutigen Leben. Wer früher große Hunde hatte, muss heute nicht automatisch wieder einen großen Hund nehmen. Oft ist ein älteres, ruhigeres Tier die bessere Wahl.

Hund, Katze oder Kleintier: Was passt zu mir?

Nicht jedes Tier passt zu jeder Lebenssituation. Ein ruhiger Alltag, eine kleine Wohnung oder eingeschränkte Mobilität schließen ein Haustier nicht automatisch aus. Sie verlangen aber eine passende Auswahl.

Hund

Ein Hund kann ein wunderbarer Begleiter sein. Er bringt Bewegung, Struktur und oft auch neue Kontakte. Beim Spaziergang kommt man leichter mit anderen Menschen ins Gespräch.

Ein Hund passt gut, wenn:

  • tägliche Spaziergänge möglich sind
  • ausreichend Kraft und Trittsicherheit vorhanden sind
  • eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung organisiert ist
  • Kosten für Futter, Tierarzt, Hundeabgabe und Versicherung leistbar sind
  • die Wohnung und Umgebung geeignet sind

Für viele ältere Menschen ist ein ruhiger, erwachsener oder älterer Hund passender als ein Welpe. Ein Welpe braucht Erziehung, viel Energie, Geduld und körperliche Belastbarkeit. Ein älterer Hund aus dem Tierheim kann dagegen oft ruhiger, dankbarer und besser einschätzbar sein.

Trotzdem gilt: Auch ein kleiner Hund braucht Erziehung, Bewegung, Sozialkontakt und regelmäßige Tierarztbesuche.

Katze

Katzen sind oft selbstständiger als Hunde. Sie brauchen keine Gassi-Runden und können für Menschen mit eingeschränkter Mobilität besser geeignet sein.

Eine Katze passt gut, wenn:

  • man Gesellschaft möchte, aber nicht täglich spazieren gehen kann
  • die Wohnung katzengerecht gestaltet werden kann
  • Kratzmöglichkeiten, Rückzugsorte und Beschäftigung vorhanden sind
  • Futter, Streu und Tierarztkosten eingeplant sind
  • die Versorgung im Notfall geklärt ist

Auch bei Katzen ist ein erwachsenes oder älteres Tier oft sinnvoller als ein junges Kätzchen. Junge Katzen sind lebhaft, brauchen viel Beschäftigung und können in der Wohnung einiges durcheinanderbringen.

Wichtig: Wohnungskatzen sollten nicht unterschätzt werden. Sie brauchen Beschäftigung, geeignete Kratzmöglichkeiten und eine sichere Umgebung. Balkone und Fenster sollten gut gesichert sein.

Kleintiere

Kleintiere wirken auf den ersten Blick einfach. Das stimmt aber nur teilweise. Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel brauchen artgerechte Haltung, ausreichend Platz, Pflege und tierärztliche Betreuung.

Meerschweinchen und Kaninchen sind keine Tiere für Einzelhaltung. Sie brauchen Artgenossen und eine passende Umgebung. Auch Käfige, Gehege, Einstreu, Reinigung und Futter verursachen Arbeit.

Kleintiere passen eher, wenn:

  • Beobachten wichtiger ist als Kuscheln
  • genügend Platz vorhanden ist
  • Reinigung und Versorgung körperlich machbar sind
  • mehrere Tiere artgerecht gehalten werden können
  • eine Vertretung im Krankheitsfall vorhanden ist

Für manche ältere Menschen können Kleintiere gut passen. Für andere sind sie unpraktischer als erwartet, weil Reinigung, Einstreu und Gehegepflege körperlich anstrengend werden können.

Vögel und Fische

Vögel und Fische können Freude machen, sind aber ebenfalls keine „pflegeleichten Dekorationen“. Vögel brauchen Sozialkontakt, Beschäftigung, Freiflug oder ausreichend große Volieren. Aquarien brauchen regelmäßige Reinigung, Wasserpflege und technische Kontrolle.

Wer sich für solche Tiere interessiert, sollte sich vorher gut beraten lassen und die laufende Arbeit realistisch einschätzen.

Rechtliches und Praktisches in Österreich

Vor der Anschaffung sollte man nicht nur an Futter, Tierarzt und Betreuung denken, sondern auch an rechtliche Vorgaben. Besonders bei Hunden gibt es in Österreich mehrere Pflichten, die je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich ergänzt werden können.

Hunde: Chip, Registrierung und Hundeabgabe

In Österreich müssen alle gehaltenen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der bundesweiten Heimtierdatenbank registriert werden. Welpen müssen spätestens bis zur 12. Lebenswoche gekennzeichnet werden. Bei anderen Hunden hat die Meldung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme zu erfolgen, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe.

Außerdem ist für Hunde grundsätzlich eine Hundeabgabe zu entrichten, oft auch Hundesteuer genannt. Zuständig ist die jeweilige Gemeinde beziehungsweise in Statutarstädten der Magistrat. Die Höhe, Fristen und Meldewege unterscheiden sich je nach Gemeinde.

Neu ab 1. Juli 2026: bundesweiter Sachkundenachweis

Ab 1. Juli 2026 gilt in Österreich ein neuer bundesweiter Sachkundenachweis für neu übernommene Hunde. Dieser besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Der Theorieteil umfasst mindestens vier Stunden und muss vor Aufnahme des Hundes absolviert werden. Zusätzlich ist für Hunde ein Praxisteil von zwei Stunden gemeinsam mit dem Hund vorgesehen. Dieser Praxisteil ist innerhalb von zwölf Monaten ab Beginn der Haltung nachzuweisen. Der Hund muss dafür mindestens sechs Monate alt sein.

Verpflichtet ist jene Person, die als Halterin oder Halter in der Heimtierdatenbank eingetragen ist und für den Hund verantwortlich ist. Es muss also nicht jede Person, die gelegentlich mit dem Hund spazieren geht, den Sachkundenachweis absolvieren.

Wichtig: Bereits absolvierte Sachkundenachweise der Bundesländer können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Die genaue Umsetzung, Kursangebote, Anerkennungen und Ausnahmen sollten vor der Anschaffung beim jeweiligen Bundesland beziehungsweise bei der zuständigen Stelle geprüft werden.

Der neue Bundes-Sachkundenachweis ersetzt nach derzeitigem Stand nicht automatisch landesrechtliche Nachweise, die vor allem Sicherheitsfragen betreffen. In Wien muss daher besonders genau unterschieden werden.

Wien: Sachkundenachweis und Hundeführschein nicht verwechseln

In Wien gelten eigene Vorgaben für die Hundehaltung. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Sachkundenachweis und Hundeführschein.

Der Sachkundenachweis ist in Wien bereits seit 2019 für Personen verpflichtend, die sich einen Hund anschaffen und in den letzten zwei Jahren nachweislich keinen Hund gehalten haben. Es handelt sich um einen mindestens vierstündigen Theoriekurs, der vor Aufnahme des Hundes absolviert werden soll. Der Nachweis ist bei der Anmeldung zur Hundeabgabe vorzulegen.

Der verpflichtende Hundeführschein betrifft dagegen nur bestimmte Hunderassen, sogenannte Listenhunde. Für Nicht-Listenhunde gibt es in Wien freiwillig die Prüfung „Geprüfter Stadthund“. Wer diese Prüfung besteht, kann für das darauffolgende Jahr von der Hundeabgabe befreit werden.

Weitere wichtige Wiener Vorgaben sind:

  • Anmeldung des Hundes binnen 14 Tagen bei der Stadt Wien
  • Hundeabgabe laut Stadt Wien mit Stand Juni 2026: 72 Euro pro Jahr für den ersten Hund und 105 Euro für jeden weiteren Hund
  • ab 1. Jänner 2027 laut Stadt Wien: 120 Euro pro Hund und Kalenderjahr
  • für hundeführscheinpflichtige Hunde, für die ab 1. Jänner 2027 eine Haltereigenschaft neu begründet wird oder sich ändert: 240 Euro pro Hund und Kalenderjahr
  • verpflichtende Haftpflichtversicherung mit mindestens 725.000 Euro Deckungssumme
  • Registrierung in der Heimtierdatenbank innerhalb eines Monats nach Übernahme
  • Leinen- oder Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum
  • besondere Regeln für Listenhunde
  • mögliche Befreiungen oder Ermäßigungen, etwa in bestimmten sozialen Fällen oder bei bestimmten Tierheimhunden

Wer in Wien einen Hund halten möchte, sollte sich vor der Anschaffung direkt bei der Stadt Wien über die aktuellen Vorgaben, Beträge und Nachweise informieren.

Mietwohnung: Vertrag prüfen

Wer zur Miete wohnt, sollte vor der Anschaffung den Mietvertrag und die Hausordnung prüfen.

Ein allgemeines, vorformuliertes Verbot aller Haustiere ist in Österreich rechtlich problematisch und häufig unwirksam. Trotzdem kann es im Einzelfall wirksame Regelungen geben, etwa zu bestimmten Tierarten oder zur Haltung mehrerer Tiere. Auch Lärm, Geruch, Schäden oder starke Belästigungen anderer Hausbewohner können zu Problemen führen.

Praktisch sinnvoll ist daher: vor der Anschaffung klären, was im Vertrag steht, und bei Unsicherheit rechtliche Beratung einholen.

Pflegeheim oder Betreutes Wohnen

Wer bereits in einer betreuten Wohnform lebt oder einen Umzug plant, sollte besonders früh fragen, ob Haustiere erlaubt sind.

Wichtige Fragen sind:

  • Sind Haustiere grundsätzlich erlaubt?
  • Welche Tierarten sind erlaubt?
  • Gibt es Größen- oder Rassebeschränkungen?
  • Wer versorgt das Tier bei Krankheit?
  • Darf ein Hund in Gemeinschaftsbereiche?
  • Gibt es Regeln zu Lärm, Hygiene oder Haftung?
  • Was passiert, wenn die Bewohnerin oder der Bewohner pflegebedürftiger wird?

Nicht jede Einrichtung erlaubt Tiere. Manche Einrichtungen sind offen dafür, andere nicht. Entscheidend sind Hausordnung, Betreuungssituation und Sicherheitsfragen.

Was passiert mit dem Tier, wenn ich nicht mehr kann?

Das ist die wichtigste Frage – und oft die unangenehmste. Was passiert mit dem Tier, wenn man ins Krankenhaus muss, pflegebedürftig wird oder verstirbt?

Diese Frage sollte vor der Anschaffung geklärt werden.

Sinnvolle Vorkehrungen sind:

  • eine Vertrauensperson bestimmen
  • mit dieser Person ausdrücklich sprechen
  • schriftlich festhalten, wer im Notfall verständigt werden soll
  • Haustierdaten, Tierarzt, Medikamente und Futter notieren
  • Tierarztkosten und Versorgung finanziell mitdenken
  • Ersatzbetreuung für Spital, Reha oder Urlaub organisieren
  • Angehörige informieren, wo wichtige Unterlagen liegen

Ein Zettel in der Geldbörse oder bei den wichtigsten Unterlagen kann im Notfall helfen. Darauf sollten stehen:

  • Name des Tieres
  • Tierart
  • Fütterung
  • Medikamente
  • Tierarzt
  • Kontaktperson
  • Besonderheiten wie Angst, Unverträglichkeiten oder Krankheiten

Auch in einer Vorsorgevollmacht oder in anderen Vorsorgeunterlagen kann geregelt werden, wer sich um organisatorische Fragen kümmern soll. Wer eine testamentarische Regelung wünscht, sollte rechtliche Beratung einholen. Wichtig ist vor allem: Die gewünschte Person muss vorher einverstanden sein.

Wichtig: Vorsorge ist kein Pessimismus. Sie schützt das Tier und entlastet Angehörige.

Tiere erleben, ohne ein eigenes Tier zu halten

Nicht jeder Mensch möchte oder kann noch ein eigenes Haustier übernehmen. Das ist kein Widerspruch zur Tierliebe. Es gibt viele Möglichkeiten, regelmäßig Tiere zu erleben, ohne die volle Verantwortung zu tragen.

Gassi gehen für andere

Vielleicht gibt es in der Nachbarschaft jemanden, der wegen Krankheit, Arbeit oder Alter Hilfe beim Spaziergang braucht. Wer selbst noch mobil ist, kann dadurch Bewegung, Tierkontakt und soziale Kontakte verbinden.

Wichtig ist: Der Hund muss gut einschätzbar sein. Gerade ältere Menschen sollten keine Hunde übernehmen, die stark ziehen, unsicher sind oder schwer zu führen sind.

Tiersitting

Tiersitting kann stundenweise, tageweise oder während eines Urlaubs stattfinden. Das eignet sich besonders, wenn man Tiere mag, aber kein eigenes Tier dauerhaft halten möchte.

Auch hier gilt: klare Absprachen treffen. Dazu gehören Futter, Medikamente, Tierarzt, Versicherung, Schlüssel, Notfallkontakte und Kosten.

Tierpatenschaften

Viele Tierheime und Tierschutzorganisationen bieten Patenschaften an. Man unterstützt ein bestimmtes Tier oder eine Tiergruppe finanziell, ohne das Tier selbst zu halten.

Das kann besonders passend sein, wenn man helfen möchte, aber gesundheitlich oder wohnlich kein eigenes Tier übernehmen kann.

Ältere Tiere adoptieren

Wer sich ein eigenes Tier zutraut, sollte auch ältere Tiere in Betracht ziehen. Sie sind oft ruhiger, in ihrem Wesen besser einschätzbar und suchen besonders schwer ein neues Zuhause.

Das passt häufig besser zu älteren Menschen als ein junges, sehr aktives Tier. Trotzdem sollte auch bei einem älteren Tier vorher geklärt werden, wer im Notfall hilft.

Tiere erleben in Wien: konkrete Anlaufstellen

Für Wienerinnen und Wiener gibt es mehrere Möglichkeiten, Tiere zu erleben oder sich im Tierschutz zu engagieren.

TierQuarTier Wien

Das TierQuarTier Wien in der Donaustadt ist das Tierheim der Stadt Wien. Dort werden Hunde, Katzen und Kleintiere aufgenommen, versorgt und vermittelt.

Möglichkeiten sind zum Beispiel:

  • Tiervermittlung
  • Tierpatenschaften
  • Zeitspenden
  • Vertrauenspatenschaften für Hunde
  • Pflegestellen
  • Sachspenden

Für Vertrauenspatenschaften mit Hunden sind Erfahrung, Verlässlichkeit und passende Voraussetzungen wichtig. Solche Aufgaben sind nicht für jeden geeignet, können aber für erfahrene Tierfreundinnen und Tierfreunde sehr erfüllend sein.

Tierschutz Austria / Wiener Tierschutzverein

Das Tierschutzhaus in Vösendorf ist eine weitere wichtige Anlaufstelle im Raum Wien und Niederösterreich. Dort gibt es Tiervermittlung, Informationen zu Tierschutz und Möglichkeiten zur Unterstützung.

Wer ein Tier adoptieren möchte, sollte sich vorab über Termine, Vermittlungsbedingungen und passende Tiere informieren.

Tiere als Therapie (TAT)

Der Verein Tiere als Therapie beschäftigt sich mit tiergestützter Arbeit und bildet Therapiebegleittiere-Teams aus. Wer einen geeigneten eigenen Hund hat und sich engagieren möchte, kann sich über Ausbildung, Voraussetzungen und Prüfungen informieren.

Solche Einsätze können etwa in sozialen, pädagogischen oder pflegerischen Einrichtungen stattfinden. Wichtig ist aber: Nicht jeder Hund eignet sich dafür. Das Tier muss freundlich, belastbar, gut geführt und gesundheitlich geeignet sein.

Tierbesuche in Senioren- und Pflegeeinrichtungen

Viele Senioreneinrichtungen arbeiten mit Besuchshunden oder tiergestützten Angeboten. Wer selbst in einer Einrichtung lebt oder einen Angehörigen besucht, kann dort nachfragen, ob es solche Angebote gibt.

Tierbesuche können Abwechslung, Gesprächsstoff und Freude bringen – besonders für Menschen, die früher selbst Tiere hatten.

    Pflegestelle werden: Tieren auf Zeit helfen

    Eine Pflegestelle nimmt ein Tier vorübergehend auf. Das kann ein junges Tier, ein krankes Tier, ein scheues Tier oder ein Tier in der letzten Lebensphase sein.

    Pflegestellen werden besonders gebraucht für:

    • trächtige Katzen
    • Katzen mit Kitten
    • Flaschenkitten
    • junge Tiere
    • kranke Tiere
    • alte Tiere
    • Hospiztiere
    • Tiere, die im Tierheim stark gestresst sind

    Der Vorteil: Man hilft einem Tier konkret, ohne sich automatisch lebenslang zu binden. Gleichzeitig ist es keine leichte Aufgabe. Eine Pflegestelle braucht Zeit, Geduld, Erfahrung und Verlässlichkeit.

    Je nach Organisation werden Futter, Medikamente, tierärztliche Betreuung oder Beratung teilweise bereitgestellt. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich. Deshalb sollte man direkt beim jeweiligen Tierheim nachfragen.

    Für ältere Menschen kann eine Pflegestelle passend sein, wenn sie Erfahrung haben, viel zuhause sind und sich eine zeitlich begrenzte Aufgabe wünschen. Nicht passend ist sie, wenn die Versorgung körperlich zu anstrengend wäre oder im Krankheitsfall keine Vertretung vorhanden ist.

      Häufige Fragen zu Haustieren in der Pension

      Bin ich mit über 70 zu alt für einen Hund?

      Nein, nicht automatisch. Entscheidend sind Gesundheit, Mobilität, Wohnsituation und Unterstützung im Notfall. Ein ruhiger älterer Hund kann oft besser passen als ein Welpe.

      Ist eine Katze besser geeignet als ein Hund?

      Oft ja, wenn tägliche Spaziergänge nicht mehr gut möglich sind. Trotzdem braucht auch eine Katze Beschäftigung, Pflege, Tierarztbesuche und eine verlässliche Betreuung im Notfall.

      Sind Kleintiere besonders pflegeleicht?

      Nicht unbedingt. Meerschweinchen, Kaninchen und Vögel brauchen artgerechte Haltung, Sozialkontakt, Platz und regelmäßige Pflege. Sie sind nicht automatisch einfacher als Hund oder Katze.

      Was kostet ein Haustier ungefähr?

      Das hängt stark von Tierart, Alter und Gesundheit ab. Zu rechnen ist mit Futter, Zubehör, Tierarzt, Medikamenten, Versicherung, Hundesteuer beziehungsweise Hundeabgabe und eventuell Betreuungskosten. Besonders Tierarztkosten können im Alter des Tieres deutlich steigen.

      Darf ich in einer Mietwohnung ein Haustier halten?

      Das hängt vom Mietvertrag, der Hausordnung und dem konkreten Tier ab. Ein allgemeines Verbot aller Haustiere ist häufig unwirksam. Trotzdem können bestimmte Regelungen oder berechtigte Interessen anderer Hausbewohner relevant sein. Vor der Anschaffung sollte man den Vertrag prüfen.

      Was passiert mit meinem Tier, wenn mir etwas zustößt?

      Das sollte vor der Anschaffung geklärt werden. Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, halten Sie Tierarzt, Futter, Medikamente und Notfallkontakte schriftlich fest und sprechen Sie mit Angehörigen über Ihre Wünsche.

      Kann ich Tiere erleben, ohne ein eigenes Tier zu halten?

      Ja. Möglichkeiten sind Gassi gehen für andere, Tiersitting, Tierpatenschaften, ehrenamtliche Tätigkeiten im Tierheim oder der Besuch von Tierangeboten in Senioren- und Pflegeeinrichtungen.

      Kann ich im Pflegeheim ein Haustier behalten?

      Das hängt von der jeweiligen Einrichtung ab. Manche Häuser erlauben Tiere unter bestimmten Voraussetzungen, andere nicht. Wichtig sind Hausordnung, Versorgung, Hygiene, Sicherheit und eine Notfallregelung.

      Was ist besser: ein junges oder ein älteres Tier?

      Für viele ältere Menschen ist ein erwachsenes oder älteres Tier besser geeignet. Es ist oft ruhiger und besser einschätzbar. Entscheidend ist aber immer der Charakter des einzelnen Tieres.

      Was ändert sich ab 1. Juli 2026 für Hundehalter?

      Ab 1. Juli 2026 gilt österreichweit ein neuer Sachkundenachweis für neu übernommene Hunde. Der theoretische Teil muss vor Aufnahme des Hundes absolviert werden, der praktische Teil innerhalb von zwölf Monaten. Der Hund muss für den Praxisteil mindestens sechs Monate alt sein. Vor der Anschaffung sollte man sich beim jeweiligen Bundesland über die genaue Umsetzung informieren.

      Was ist der Unterschied zwischen Sachkundenachweis und Hundeführschein in Wien?

      Der Sachkundenachweis betrifft in Wien Personen, die sich einen Hund anschaffen und in den letzten zwei Jahren keinen Hund gehalten haben. Der verpflichtende Hundeführschein betrifft nur Listenhunde. Für andere Hunde gibt es freiwillig die Prüfung „Geprüfter Stadthund“.

      HINWEIS

      Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine tierärztliche, rechtliche oder therapeutische Beratung. Die Haltung eines Haustieres ist mit Verantwortung, laufenden Kosten und gesetzlichen Pflichten verbunden. Vorschriften zu Hundehaltung, Hundeabgabe, Sachkundenachweis, Hundeführschein, Leinen- oder Maulkorbpflicht, Haftpflichtversicherung und Tierhaltung in Mietwohnungen können sich ändern und unterscheiden sich je nach Bundesland, Gemeinde, Mietvertrag und Einrichtung.

      Besonders wichtig bei diesem Thema: Ein Haustier sollte nur dann angeschafft werden, wenn Versorgung, Kosten und Notfallbetreuung realistisch geklärt sind. Bei gesundheitlichen Fragen, Allergien, Sturzrisiko, Demenz oder tiergestützter Therapie wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, an eine fachkundige Beratungsstelle oder an eine seriöse Tierschutzorganisation. Bei rechtlichen Fragen zur Tierhaltung in Mietwohnungen oder Pflegeeinrichtungen sollten Sie Mietvertrag, Hausordnung und gegebenenfalls eine Rechtsberatung prüfen.

      QUELLEN

      Alle Angaben in diesem Beitrag entsprechen dem Stand 22. Juni 2026 und basieren auf folgenden offiziellen und fachlich relevanten Quellen:

      Bundesministerium / Verbrauchergesundheit.gv.at: Neuer bundesweiter Sachkundenachweis ab 1. Juli 2026; Tierschutzgesetz-Novelle; Heimtierdatenbank und Chippflicht – verbrauchergesundheit.gv.at
      oesterreich.gv.at: Hundehaltung, Registrierung von Hunden, Heimtierdatenbank, Chippflicht, Hundeabgabe, Leinen- und Maulkorbpflicht, tiergerechte Haustierhaltung – oesterreich.gv.at
      Stadt Wien: Vorgaben für die Hundehaltung, Hundeabgabe, Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, Listenhunde, Hundeführschein, Geprüfter Stadthund, Leinen- und Maulkorbpflicht – wien.gv.at
      TierQuarTier Wien: Tiervermittlung, Vertrauenspatenschaften, Pflegestellen, Zeitspenden und Informationen zur Haltung von Hunden, Katzen und Kleintieren – tierquartier.at
      Tiere als Therapie (TAT): Therapiebegleittiere-Ausbildung, tiergestützte Arbeit und Zentrum für Mensch-Tier-Begegnung Wien – tierealstherapie.at
      Tierschutz Austria / Wiener Tierschutzverein: Tiervermittlung, Tierschutzhaus Vösendorf und Unterstützungsmöglichkeiten – tierschutz-austria.at
      Arbeiterkammer und OGH-Rechtsprechung: Grundsätze zur Tierhaltung in Mietwohnungen und Wirksamkeit von Haustierverboten – arbeiterkammer.at / ogh.gv.at
      Fachliteratur und aktuelle Übersichtsarbeiten zur Mensch-Tier-Beziehung im Alter, Haustierhaltung, Einsamkeit und tiergestützten Interventionen

      Da sich gesetzliche Regelungen, Vereinsangebote, Vermittlungsbedingungen und Anforderungen an Ehrenamt oder Pflegestellen ändern können – und je nach Bundesland, Gemeinde oder Einrichtung unterschiedlich sind – empfehlen wir, konkrete Fragen direkt bei der zuständigen Gemeinde, dem Tierheim, der Hausverwaltung, der Pflegeeinrichtung, einer Rechtsberatung oder Ihrer Tierärztin beziehungsweise Ihrem Tierarzt zu klären.

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