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    „Handgepäcksgebühren: Ein neues Modell der Ausbeutung?“

    Der BEUC, der Europäische Verbraucherorganisation, hat die Handgepäckrichtlinien von sieben Fluggesellschaften, darunter Ryanair, easyJet und Wizz Air, kritisiert. In einer offiziellen Beschwerde bemängelt der BEUC die Intransparenz der Kriterien und die erheblichen Unterschiede in den Handgepäckbestimmungen. Auch in Deutschland, Frankreich und Spanien haben Verbraucherschutzverbände ähnliche Beschwerden eingereicht. Diese Vorwürfe basieren auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014, das besagt, dass für Handgepäck keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden dürfen, sofern die Gepäckstücke „angemessene Vorgaben“ zu Größe und Gewicht erfüllen. Die genauen Maße sind jedoch innerhalb der EU nicht festgelegt, was zu Verwirrung und möglicherweise unfairen Praktiken führt. Unterschiedliche Bestimmungen bei Ryanair und Wizz Air Ein Beispiel für…