Frauenpensionsalter in Österreich
Was sich seit 2024 ändert
Lesezeit: ca. 6 Minuten
Stand: aktualisiert August 2026
Jahrzehntelang konnten Frauen in Österreich mit 60 Jahren in die Alterspension eintreten – fünf Jahre früher als Männer. Seit 1. Jänner 2024 wird dieses frühere Regelpensionsalter für die betroffenen Jahrgänge schrittweise angehoben, bis es im Jahr 2033 vollständig dem Regelpensionsalter der Männer angeglichen ist: 65 Jahre.
Was bedeutet das konkret für Sie? Welcher Jahrgang ist wann betroffen? Und was können Sie jetzt noch tun, um sich gut vorzubereiten? Dieser Ratgeber gibt Ihnen alle wichtigen Informationen – verständlich, quellengeprüft und auf einen Blick.
Inhaltsverzeichnis:
1. Warum wird das Frauenpensionsalter angehoben?
2. Wer ist betroffen – und wer nicht?
3. Die Tabelle: Ihr Jahrgang – Ihr Regelpensionsalter
4. Was bedeutet später in Pension gehen für die Pensionshöhe?
5. Gibt es Ausnahmen? Kann ich trotzdem früher in Pension gehen?
5.1 Langzeitversichertenregelung
5.2 Schwerarbeitspension
5.3 Korridorpension
5.4 Teilpension ab 2026
5.5 Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension
6. Was müssen Sie jetzt konkret tun?
7. Eine Besonderheit: Die Präzisierung von 2023
8. Die Pensionslücke – ein wichtiges Thema
9. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
10. Wichtige Anlaufstellen
11. FAQ – häufig gestellte Fragen
12. Hinweise und Quellen
Warum wird das Frauenpensionsalter angehoben?
Die Entscheidung ist keine Überraschung, sondern das Ergebnis einer sehr langen Vorlaufzeit. Bereits 1992 – also vor über 30 Jahren – wurde in einem Bundesverfassungsgesetz festgelegt, dass das Frauenpensionsalter ab 2024 schrittweise an jenes der Männer angepasst wird.
Den Anstoß dazu gab ein Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs: Das Gericht stellte fest, dass es dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung widerspricht, wenn Frauen grundsätzlich fünf Jahre früher als Männer in Pension gehen dürfen. Die lange Übergangsfrist von mehr als 30 Jahren sollte sicherstellen, dass Frauen genug Zeit haben, sich darauf einzustellen.
Wer ist betroffen – und wer nicht?
Nicht betroffen sind alle Frauen, die bis zum 31. Dezember 1963 geboren wurden. Für sie bleibt das Regelpensionsalter von 60 Jahren unverändert.
Betroffen sind alle Frauen, die ab dem 1. Jänner 1964 geboren wurden. Für sie steigt das Regelpensionsalter in Halbjahresschritten an – abhängig vom Geburtsdatum.
Die Tabelle: Ihr Jahrgang – Ihr Regelpensionsalter
Die Anhebung erfolgt in klar definierten Halbjahresschritten. Für den exakten Termin Ihres persönlichen frühestmöglichen Pensionsantritts (dieser hängt auch vom genauen Geburtsdatum ab) empfehlen wir den kostenlosen Pensionsantrittsrechner der Pensionsversicherungsanstalt auf pv.at.
| Geburtsdatum | Regelpensionsalter |
|---|---|
| bis 31.12.1963 | 60 Jahre |
| 01.01.1964 – 30.06.1964 | 60,5 Jahre |
| 01.07.1964 – 31.12.1964 | 61 Jahre |
| 01.01.1965 – 30.06.1965 | 61,5 Jahre |
| 01.07.1965 – 31.12.1965 | 62 Jahre |
| 01.01.1966 – 30.06.1966 | 62,5 Jahre |
| 01.07.1966 – 31.12.1966 | 63 Jahre |
| 01.01.1967 – 30.06.1967 | 63,5 Jahre |
| 01.07.1967 – 31.12.1967 | 64 Jahre |
| 01.01.1968 – 30.06.1968 | 64,5 Jahre |
| ab 01.07.1968 | 65 Jahre |
Quellen: Sozialministerium, Pensionsversicherungsanstalt (PVA), ÖGB
Hinweis: Der genaue Monat Ihres frühestmöglichen Pensionsantritts richtet sich nach Ihrem exakten Geburtsdatum. Die obige Tabelle zeigt das Regelpensionsalter je Halbjahresgruppe. Für Ihre persönliche Stichtagsberechnung wenden Sie sich an die PVA oder nutzen Sie den Online-Rechner auf pv.at.
Was bedeutet später in Pension gehen für die Pensionshöhe?
Das ist eine der häufigsten Fragen – und die Antwort ist grundsätzlich positiv: Wer länger arbeitet und später in Pension geht, bekommt in der Regel eine höhere monatliche Pension.
Das hat zwei Gründe:
1. Mehr Beitragsjahre, mehr Gutschriften auf dem Pensionskonto.
Jedes zusätzliche Arbeitsjahr erhöht die Gesamtgutschrift. Die monatliche Bruttopension errechnet sich, indem man die aktuelle Gesamtgutschrift durch 14 dividiert. Mehr Gutschrift bedeutet mehr Pension.
2. Freiwilliger Aufschub wird belohnt.
Wer über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeitet und den Pensionsantritt freiwillig aufschiebt, erhält einen Bonus: Die Pension steigt um 0,425 % pro Monat, das sind 5,1 % pro Jahr. Bei einem Aufschub um bis zu drei Jahre kann die Pension so um bis zu 15,3 % erhöht werden.
Die Pensionsversicherungsanstalt verweist darauf, dass Frauen durch die Anhebung des Pensionsalters mittelfristig das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Männer bei Alterspensionen – das 2025 bei 63,4 Jahren lag – erreichen könnten. Laut PVA könnte das im Schnitt rund 170 Euro brutto mehr im Monat bedeuten. Bei einem Antritt mit 65 Jahren wären es durchschnittlich rund 270 Euro brutto mehr monatlich.
Wichtig: Das sind Durchschnittswerte. Ihre persönliche Pensionshöhe hängt von Ihrer individuellen Berufsbiografie ab: Vollzeit oder Teilzeit, Kindererziehungszeiten, Unterbrechungen und Einkommenshöhe spielen alle eine Rolle.
Gibt es Ausnahmen? Kann ich trotzdem früher in Pension gehen?
Das Regelpensionsalter ist nicht der einzige Weg in die Pension. Es gibt mehrere Möglichkeiten für einen früheren Pensionsantritt, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind:
Langzeitversichertenregelung
Wer sehr viele Beitragsjahre aus Erwerbstätigkeit gesammelt hat, kann früher in Pension gehen. Die Langzeitversicherungspension ermöglicht einen Pensionsantritt ab 62 Jahren bei Erfüllung der Voraussetzungen. Laut PVA gilt diese Option für Frauen erst ab dem Geburtsjahrgang 1966; praktisch wird sie damit durch die stufenweise Anhebung des Frauenpensionsalters ab 2028 relevant. Individuelle Voraussetzungen sollten direkt bei der PVA erfragt werden.
Schwerarbeitspension
Die Schwerarbeitspension kann ab dem vollendeten 60. Lebensjahr beantragt werden. Voraussetzung sind unter anderem mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) und mindestens 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (20 Jahre) vor dem Stichtag. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann auch dann mit 60 in Pension gehen, wenn das reguläre Regelpensionsalter für Frauen bereits über 60 Jahren liegt – das macht diese Regelung für die betroffenen Jahrgänge besonders relevant.
Wichtig: Der Pensionsantritt über die Schwerarbeitspension ist mit einem Abschlag von 1,8 % pro Jahr (0,15 % pro Monat) vor dem Regelpensionsalter verbunden, maximal 9 %. Das ist deutlich günstiger als bei der Korridorpension (5,1 % pro Jahr), bedeutet aber dennoch eine dauerhaft niedrigere Pension. Außerdem darf am Stichtag keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorliegen.
Neu seit 2026 – Pflegeberufe als Schwerarbeit: Ab 1. Jänner 2026 gelten Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal offiziell als Schwerarbeit – sofern die Pflegearbeit mindestens 50 % der Arbeitszeit ausmacht. Das kann für viele Frauen in Pflegeberufen den früheren Pensionsantritt mit 60 Jahren ermöglichen. Achtung: Die Anerkennung als Schwerarbeit erfolgt nicht automatisch – Betroffene müssen selbst einen Antrag auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten beim zuständigen Pensionsversicherungsträger stellen.
Korridorpension
Die Korridorpension ermöglicht bei langer Versicherungsdauer einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter. Für Frauen ist sie aufgrund der stufenweise angehobenen Alterspensionsgrenze erst ab dem Jahr 2030 relevant – erst dann liegt das reguläre Regelpensionsalter für Frauen über dem 63. Lebensjahr, ab dem die Korridorpension in Frage käme. Zudem ändern sich ab 2026 die Voraussetzungen: Das Antrittsalter steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre, die erforderlichen Versicherungsmonate von 480 Monaten (40 Jahre) auf 504 Monate (42 Jahre).
Teilpension ab 2026
Seit 2026 gibt es in Österreich die Möglichkeit einer Teilpension. Sie kann für Personen interessant sein, die den Übergang aus dem Berufsleben schrittweise gestalten möchten: Man bezieht einen Teil der Pension und arbeitet gleichzeitig in reduziertem Ausmaß weiter. Für die Teilpension gelten eigene Voraussetzungen, Abschläge und Berechnungsregeln – ob sie im Einzelfall möglich und sinnvoll ist, sollte direkt bei der PVA geprüft werden.
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension
Wer dauerhaft in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, kann eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beantragen. Diese kann unabhängig vom Lebensalter beantragt werden, wenn die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die PVA klärt im Einzelfall, ob die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Was müssen Sie jetzt konkret tun?
Egal, wie weit Ihr persönlicher Pensionstermin noch entfernt ist – diese Schritte sind sinnvoll:
1. Pensionskonto prüfen
Schauen Sie regelmäßig auf Ihr Pensionskonto. Sie finden es unter pensionskonto.at. Für die Online-Einsicht ist eine Anmeldung mit ID Austria erforderlich. Dort sehen Sie Ihre bisher erworbenen Pensionsansprüche; mit den Rechnern der PVA auf pv.at können Sie zusätzlich eine voraussichtliche Pensionshöhe berechnen lassen.
2. Frühestmöglichen Pensionstermin ermitteln
Die PVA bietet auf pv.at einen kostenlosen Pensionsantrittsrechner an, mit dem Sie Ihren persönlichen frühestmöglichen Pensionstermin nach aktueller Rechtslage berechnen können.
3. Fehlende Versicherungszeiten klären
Haben Sie Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Arbeitslosigkeit oder Krankengeldbezug? Viele dieser Zeiten werden am Pensionskonto berücksichtigt – aber nicht automatisch alle. Es lohnt sich nachzufragen, ob sämtliche Zeiten vollständig erfasst sind.
4. Kostenlose Pensionsberatung in Anspruch nehmen
Die PVA bietet persönliche Beratung an; Terminvereinbarungen sind in allen Landesstellen möglich. Auch die Arbeiterkammer berät ihre Mitglieder kostenlos zu allen Pensionsfragen.
5. Pensionsantrag rechtzeitig stellen
Die PVA empfiehlt, den Antrag rund drei Monate vor dem Stichtag einzubringen – frühestens sechs Monate davor, spätestens am Stichtag selbst. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder mit ID Austria auch online gestellt werden.
Eine Besonderheit: Die Präzisierung von 2023
Eine gesetzliche Präzisierung aus dem Jahr 2023 hat für bestimmte Geburtsdaten innerhalb der Jahrgänge 1963 bis 1968 den frühestmöglichen Pensionsantritt geringfügig verändert. Betroffen sind vor allem Frauen, die im Dezember oder Juni eines dieser Jahrgänge geboren wurden. Für einen Teil dieser Gruppe liegt das Regelpensionsalter durch die Neuregelung um ein halbes Jahr niedriger als ursprünglich berechnet.
Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören und bereits eine Pensionsvorausberechnung erhalten haben, empfehlen wir, bei der PVA nachzufragen, ob Ihre Berechnung noch dem aktuellen Stand entspricht.
Die Pensionslücke – ein wichtiges Thema
Auch wenn ein späterer Pensionsantritt die monatliche Pension erhöhen kann, bleibt zwischen Frauen und Männern weiterhin ein deutlicher Unterschied bei der Pensionshöhe.
Bei den innerstaatlichen Neuzugängen in die Alterspension lag die durchschnittliche Pension von Frauen im Jahr 2025 bei 1.948,50 Euro, jene der Männer bei 2.880,70 Euro. Der von der Pensionsversicherung auf dieser Basis berechnete Gender-Pension-Gap betrug damit 32,4 Prozent. Im Jahr 2024 waren es noch 33,9 Prozent.
Zu den wesentlichen Ursachen zählen unterschiedliche Erwerbsbiografien, niedrigere Einkommen, häufigere und längere Teilzeitbeschäftigung sowie Unterbrechungen aufgrund von Kinderbetreuung oder anderen Betreuungsaufgaben. Diese Faktoren wirken sich über die Beitragsgrundlagen und Versicherungszeiten auf die spätere Pensionshöhe aus. Die Anhebung des Frauenpensionsalters kann diese Unterschiede verringern, aber nicht vollständig ausgleichen.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Seit 1. Jänner 2024 steigt das Frauenpensionsalter schrittweise von 60 auf 65 Jahre.
- Betroffen sind Frauen, die ab 1. Jänner 1964 geboren wurden.
- Die Anhebung erfolgt in Halbjahresschritten bis 2033.
- Frauen, die ab 1. Juli 1968 geboren sind, haben dasselbe Regelpensionsalter wie Männer: 65 Jahre.
- Wer später in Pension geht, erhält in der Regel eine höhere monatliche Pension.
- Es gibt Ausnahmen (Schwerarbeit, Langzeitversicherte), die unter bestimmten Voraussetzungen einen früheren Antritt ermöglichen.
- Die Korridorpension ist für Frauen erst ab 2030 relevant.
- Seit 2026 gibt es die Teilpension: Pension und Erwerbstätigkeit können schrittweise kombiniert werden.
- Empfehlung: Pensionskonto prüfen, Termin bei PVA oder AK vereinbaren, Pensionsantrag rund drei Monate vor dem Stichtag stellen.
Wichtige Anlaufstellen
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA): pv.at – Beratung, Pensionsrechner, Stichtagsberechnung
- Pensionskonto online: pensionskonto.at – Einsicht mit ID Austria
- Oesterreich.gv.at: Offizielle Informationen zu Pensionsarten und Voraussetzungen
- Arbeiterkammer: arbeiterkammer.at – kostenlose Pensionsberatung für Mitglieder
- Sozialministerium: sozialministerium.at – Rechtsgrundlagen und Pensionsarten
FAQ – häufig gestellte Fragen
Ich bin 1965 geboren – wann kann ich frühestens in Pension gehen?
Das hängt von Ihrem genauen Geburtsdatum ab. Für den Jahrgang 1965 liegt das Regelpensionsalter je nach Geburtshalbjahr bei 61,5 oder 62 Jahren. Den exakten Stichtagstermin berechnen Sie am schnellsten mit dem kostenlosen Pensionsantrittsrechner der PVA auf pv.at – dort erhalten Sie das genaue Datum nach aktueller Rechtslage.
Bekomme ich weniger Pension, weil ich jetzt länger arbeiten muss?
Nein – in der Regel ist das Gegenteil der Fall. Wer länger arbeitet, sammelt mehr Beitragsjahre und damit eine höhere Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto. Das führt zu einer höheren monatlichen Pension. Die PVA schätzt, dass Frauen durch den späteren Antritt im Schnitt zwischen 170 und 270 Euro brutto mehr pro Monat erhalten können – abhängig davon, ob sie mit 63,4 oder mit 65 Jahren in Pension gehen.
Was passiert, wenn ich trotzdem früher aufhöre zu arbeiten?
Wer vor dem Regelpensionsalter arbeitslos wird, kann bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld und anschließend gegebenenfalls auf Notstandshilfe haben. Wer sein Dienstverhältnis selbst kündigt, erhält in der Regel während der ersten vier Wochen nach Ende der Beschäftigung kein Arbeitslosengeld; bei berücksichtigungswürdigen Gründen kann diese Sperrfrist teilweise oder vollständig aufgehoben werden. Vor einer freiwilligen Beendigung des Dienstverhältnisses empfiehlt sich daher eine Beratung beim AMS oder bei der Arbeiterkammer.
Zählen meine Jahre der Kindererziehung für die Pension?
Ja. Kindererziehungszeiten werden für die Pension als Versicherungszeiten berücksichtigt. Grundsätzlich können pro Kind bis zu 48 Monate beziehungsweise vier Jahre angerechnet werden; bei Mehrlingsgeburten sind es bis zu 60 Monate. Diese Zeiten werden mit einer gesetzlich festgelegten Beitragsgrundlage auf dem Pensionskonto berücksichtigt. Ob alle Kindererziehungszeiten vollständig erfasst sind, können Sie im Pensionskonto beziehungsweise im Versicherungsdatenauszug überprüfen.
Ich habe lange in Teilzeit gearbeitet – hat das Auswirkungen auf meine Pension?
Ja, direkte. Die Pensionshöhe richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen, die wiederum vom Einkommen abhängen. Wer viele Jahre in Teilzeit gearbeitet hat, hat entsprechend niedrigere Beiträge eingezahlt und damit eine geringere Gutschrift auf dem Pensionskonto. Das ist einer der Hauptgründe für die Pensionslücke zwischen Frauen und Männern in Österreich. Umso wichtiger ist es, das Pensionskonto frühzeitig zu prüfen und gegebenenfalls freiwillige Weiterversicherung oder Selbstversicherung in Betracht zu ziehen.
Kann ich als Pensionist noch dazuverdienen?
Ja. Wer die Alterspension (Regelpensionsalter) bezieht, kann grundsätzlich unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Pension gekürzt wird. Bei vorzeitigen Pensionsarten wie der Schwerarbeitspension oder der Korridorpension gibt es hingegen Einschränkungen: Am Pensionsstichtag darf kein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 Euro monatlich) vorliegen. Die genauen Zuverdienstregeln sollten im Einzelfall bei der PVA erfragt werden.
HINWEIS
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung zum Frauenpensionsalter und zu den Möglichkeiten eines früheren oder späteren Pensionsantritts in Österreich. Er ersetzt keine individuelle Beratung oder verbindliche Berechnung des persönlichen Pensionsanspruchs.
Welches Pensionsalter im Einzelfall gilt und ob die Voraussetzungen für eine bestimmte Pensionsart erfüllt sind, hängt unter anderem vom genauen Geburtsdatum, der persönlichen Versicherungsbiografie, den vorhandenen Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten sowie vom geplanten Pensionsstichtag ab.
Da sich gesetzliche Regelungen, Grenzbeträge und Anspruchsvoraussetzungen ändern können, empfehlen wir insbesondere bei einem geplanten vorzeitigen Pensionsantritt, längeren Versicherungslücken, Arbeitslosigkeit vor der Pension, Kindererziehungszeiten oder Schwerarbeitszeiten eine individuelle Abklärung mit dem zuständigen Pensionsversicherungsträger oder einer geeigneten Beratungsstelle.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung generativer KI erstellt. Die Inhalte wurden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft, mit offiziellen Quellen abgeglichen, überarbeitet und freigegeben. Die redaktionelle Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt liegt bei Senior Aktuell.
QUELLEN
Alle Angaben entsprechen dem Stand August 2026. Für Recherche und Überprüfung dieses Beitrags wurden insbesondere folgende Quellen herangezogen:
- Pensionsversicherung Österreich – Pension für Frauen: Anhebung des Frauenpensionsalters und aktuelle Tabelle
- Pensionsversicherung Österreich – Alterspension: Regelpensionsalter und Voraussetzungen
- oesterreich.gv.at – Regelpensionsalter für ab 1955 geborene Personen
- Pensionsversicherung Österreich – Pensionsantrittsrechner nach aktueller Rechtslage
- Pensionsversicherung Österreich – Korridorpension: Voraussetzungen und Anhebung ab 2026
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- Pensionsversicherung Österreich – Jahresbericht 2025: Pensionsantrittsalter und Durchschnittspensionen von Frauen und Männern
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