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Pension in Österreich: Höhe, Berechnung und Durchschnittswerte

Lesezeit: ca. 15 Minuten

Wie hoch wird meine Pension sein? Diese Frage lässt sich nicht mit einem allgemeinen Fixbetrag beantworten. Die gesetzliche Pension wird in Österreich für jede versicherte Person individuell berechnet. Entscheidend sind vor allem die während des Erwerbslebens erworbenen Beitragsgrundlagen, die Versicherungsdauer und der Zeitpunkt des Pensionsantritts.

Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, erfolgt die Berechnung grundsätzlich über das Pensionskonto. Für jedes Kalenderjahr werden 1,78 Prozent der jeweiligen Beitragsgrundlagen als Teilgutschrift erfasst. Die angesammelte Gesamtgutschrift wird beim Pensionsantritt durch 14 geteilt. Daraus ergibt sich grundsätzlich die monatliche Bruttopension vor möglichen Abschlägen, Zuschlägen und gesetzlichen Abzügen.

Durchschnittswerte können eine erste Orientierung geben. Sie sagen jedoch nur wenig darüber aus, wie hoch die eigene Alterspension tatsächlich ausfallen wird. Zwei Menschen mit gleich vielen Arbeitsjahren können sehr unterschiedliche Pensionen erhalten, wenn sich ihre Einkommen, Teilzeitphasen oder Erwerbsunterbrechungen unterscheiden.

Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wie die Pensionshöhe in Österreich zustande kommt, wie die Berechnung funktioniert und wie offizielle Durchschnittswerte richtig einzuordnen sind.

Wie hoch ist die Pension in Österreich?

In Österreich gibt es keinen einheitlichen Pensionsbetrag, den alle Menschen nach einer bestimmten Zahl von Arbeitsjahren erhalten.

Die persönliche Alterspension hängt insbesondere davon ab:

  • wie viele Versicherungszeiten vorhanden sind,
  • wie hoch die versicherten Einkommen waren,
  • ob längere Teilzeitphasen bestanden,
  • ob Zeiten der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Pflege berücksichtigt werden,
  • wann die Pension angetreten wird,
  • ob Abschläge oder Zuschläge zur Anwendung kommen.

Die Zahl der Arbeitsjahre ist daher nur ein Teil der Berechnung. Mindestens ebenso wichtig ist die Höhe der Beitragsgrundlagen, auf denen die jährlichen Pensionsgutschriften beruhen.

Ein Beispiel: Zwei Personen haben jeweils 40 Versicherungsjahre. Eine Person war durchgehend mit einem höheren Einkommen vollzeitbeschäftigt. Die andere Person arbeitete über viele Jahre in Teilzeit und hatte mehrere längere Erwerbsunterbrechungen. Obwohl beide auf dieselbe Zahl an Versicherungsjahren kommen, wird ihre Pensionshöhe voraussichtlich deutlich voneinander abweichen.

Wichtig: Die Durchschnittspension ist weder eine garantierte Mindestleistung noch eine verlässliche Prognose für die persönliche Pension.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Alterspension?

Bevor die Höhe der Pension berechnet wird, muss zunächst ein Anspruch auf Alterspension bestehen.

Für die reguläre Alterspension sind grundsätzlich mindestens 180 Versicherungsmonate erforderlich. Das entspricht 15 Versicherungsjahren. Davon müssen grundsätzlich mindestens 84 Monate – also sieben Jahre – aufgrund einer Erwerbstätigkeit oder bestimmter gesetzlich gleichgestellter Zeiten erworben worden sein. Für andere Pensionsarten gelten teilweise abweichende und strengere Voraussetzungen.

Zu den gleichgestellten Zeiten können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes, der Pflege naher Angehöriger oder einer Familienhospizkarenz gehören.

Bei einer Korridorpension, Schwerarbeitspension oder Langzeitversicherungspension können insbesondere mehr Versicherungsmonate, bestimmte Beitragszeiten oder ein anderes Mindestalter erforderlich sein.

Die Mindestversicherungszeit entscheidet somit darüber, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Die konkrete Höhe der Pension ergibt sich dagegen aus den erworbenen Pensionsgutschriften.

Welche Faktoren bestimmen die Pensionshöhe?

Die Berechnung beruht im Wesentlichen auf dem gesamten Versicherungsverlauf.

Höhe der Beitragsgrundlagen

Für jedes Jahr wird berücksichtigt, auf welcher Grundlage Beiträge zur Pensionsversicherung geleistet wurden. Bei unselbstständig Beschäftigten orientiert sich diese grundsätzlich am versicherten Bruttoeinkommen einschließlich beitragspflichtiger Sonderzahlungen.

Je höher die Beitragsgrundlage, desto höher ist grundsätzlich auch die jährliche Pensionsgutschrift. Einkommen werden jedoch nur bis zur jeweils geltenden Höchstbeitragsgrundlage berücksichtigt.

Dauer der Versicherung

Je mehr Jahre mit anrechenbaren Beitragsgrundlagen vorhanden sind, desto mehr Teilgutschriften können sich auf dem Pensionskonto ansammeln.

Dabei zählt nicht ausschließlich eine klassische Vollzeitbeschäftigung. Auch für bestimmte andere Versicherungszeiten können gesetzliche Beitragsgrundlagen vorgesehen sein.

Verlauf des Erwerbslebens

Die gesetzliche Pension richtet sich nicht einfach nach dem letzten Gehalt. Das Pensionskonto bildet grundsätzlich die über das Erwerbsleben hinweg erworbenen Ansprüche ab.

Dadurch können sich unter anderem folgende Phasen auf die spätere Pension auswirken:

  • Teilzeitarbeit,
  • geringfügige oder niedrig bezahlte Beschäftigung,
  • Arbeitslosigkeit,
  • Kindererziehung,
  • Krankheit,
  • Pflege naher Angehöriger,
  • selbstständige Tätigkeit,
  • Auslandsbeschäftigung.

Zeitpunkt des Pensionsantritts

Ein Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter kann je nach Pensionsart zu dauerhaften Abschlägen führen. Ein Aufschub über das Regelpensionsalter hinaus kann dagegen die monatliche Leistung erhöhen.

Wie wird die Pension in Österreich berechnet?

Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, ist das Pensionskonto die zentrale Grundlage der Berechnung.

Die Pensionsberechnung lässt sich vereinfacht in vier Schritten erklären.

1. Jährliche Beitragsgrundlage feststellen

Zunächst wird festgestellt, welche Beitragsgrundlage im jeweiligen Kalenderjahr für die Pensionsversicherung vorliegt.

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können dazu neben den laufenden Monatsbezügen auch beitragspflichtige Sonderzahlungen gehören.

2. Jährliche Teilgutschrift berechnen

Von den jährlichen Beitragsgrundlagen werden 1,78 Prozent als Teilgutschrift auf dem Pensionskonto eingetragen.

Die vereinfachte Formel lautet:

Jährliche Beitragsgrundlage × 1,78 Prozent = Teilgutschrift für dieses Jahr

3. Gutschriften aufwerten und zusammenzählen

Die bereits vorhandenen Gutschriften werden nach den gesetzlichen Vorgaben aufgewertet. Die neue Teilgutschrift kommt hinzu.

Die Summe dieser Beträge ergibt die Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto.

4. Gesamtgutschrift durch 14 teilen

Die Gesamtgutschrift stellt grundsätzlich einen Jahresbetrag dar. Da die Pension in Österreich 14-mal jährlich ausbezahlt wird, wird sie zur Ermittlung der monatlichen Bruttopension durch 14 geteilt.

Gesamtgutschrift ÷ 14 = monatliche Bruttopension

Mögliche Abschläge oder Zuschläge sind bei dieser vereinfachten Darstellung noch nicht berücksichtigt.

Teilgutschrift und Gesamtgutschrift bei der Berechnung

Die Begriffe auf dem Pensionskonto wirken zunächst komplizierter, als sie sind.

Teilgutschrift

Die Teilgutschrift zeigt, welcher zusätzliche Pensionsanspruch in einem bestimmten Kalenderjahr erworben wurde.

Sie beträgt grundsätzlich 1,78 Prozent der jeweiligen jährlichen Beitragsgrundlage.

Gesamtgutschrift

Die Gesamtgutschrift ist die Summe der bisher angesammelten und aufgewerteten Teilgutschriften.

Wird sie durch 14 geteilt, ergibt sich grundsätzlich die bis dahin erworbene monatliche Bruttopension zum Regelpensionsalter.

Das bedeutet aber nicht, dass genau dieser Betrag beim späteren Pensionsantritt ausbezahlt wird. Bis dahin können weitere Gutschriften, jährliche Aufwertungen, Abschläge, Zuschläge und gesetzliche Änderungen hinzukommen.

Kontoerstgutschrift

Für Versicherte, die ab 1955 geboren wurden und bereits vor dem 1. Jänner 2005 Versicherungszeiten erworben hatten, wurde zum 1. Jänner 2014 eine Kontoerstgutschrift berechnet. Sie bildet die bis dahin erworbenen Ansprüche im Pensionskonto ab. Seitdem wird das Konto durch die jährlichen Teilgutschriften weitergeführt.

Beispiel für eine einfache Pensionsberechnung

Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 Euro, das 14-mal im Jahr ausbezahlt wird.

Die vereinfachte jährliche Beitragsgrundlage beträgt somit 42.000 Euro. Davon werden 1,78 Prozent als Teilgutschrift berücksichtigt. Das ergibt für dieses Versicherungsjahr eine Gutschrift von 747,60 Euro.

Umgerechnet auf die monatliche Pension – also geteilt durch die 14 jährlichen Auszahlungen – entspricht das rund 53,40 Euro.

Ein Versicherungsjahr mit einer Beitragsgrundlage von 42.000 Euro erhöht die spätere monatliche Bruttopension in diesem vereinfachten Beispiel somit um etwa 53,40 Euro.

Bei 45 Versicherungsjahren mit derselben Beitragsgrundlage ergäbe sich – ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Aufwertungen – eine Gesamtgutschrift von 33.642 Euro. Das entspräche einer monatlichen Bruttopension von rund 2.403 Euro.

Dieses Beispiel erklärt lediglich das Grundprinzip. In der Realität bleiben Einkommen und Beitragsgrundlagen über Jahrzehnte kaum unverändert. Zusätzlich beeinflussen gesetzliche Aufwertungen, mögliche Versicherungslücken und der tatsächliche Zeitpunkt des Pensionsantritts die spätere Pensionshöhe.

Beispiel bei einem niedrigeren Einkommen

Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.500 Euro, das ebenfalls 14-mal jährlich ausbezahlt wird, ergibt sich eine jährliche Beitragsgrundlage von 21.000 Euro.

Davon werden 1,78 Prozent als Teilgutschrift berücksichtigt. Das entspricht 373,80 Euro pro Jahr beziehungsweise rund 26,70 Euro zusätzlichem monatlichen Pensionsanspruch.

Der Vergleich zeigt, weshalb nicht nur die Zahl der Versicherungsjahre, sondern vor allem auch die Höhe des versicherten Einkommens entscheidend für die spätere Pension ist.

Welche Rolle spielt die Höchstbeitragsgrundlage?

Für die Pensionsberechnung wird das versicherte Einkommen nicht unbegrenzt berücksichtigt.

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für laufende Bezüge beträgt im Jahr 2026 grundsätzlich 6.930 Euro. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben in der regulären Pflichtversicherung beitragsfrei und erhöhen die spätere gesetzliche Pension nicht weiter.

Ein Beispiel:

Eine Person verdient monatlich 7.500 Euro brutto. Für die laufenden Bezüge wird die Pensionsversicherung grundsätzlich nur bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro berechnet.

Der darüberliegende Einkommensteil führt daher nicht zu einer zusätzlichen Pensionsgutschrift.

Eine Rückerstattung von Pensionsversicherungsbeiträgen kommt nur in bestimmten Konstellationen infrage. Sie erfolgt nicht automatisch allein deshalb, weil ein einzelnes Bruttogehalt über der Höchstbeitragsgrundlage liegt.

Wie hoch ist die Durchschnittspension in Österreich?

Bei Durchschnittspensionen muss immer geprüft werden, auf welches Jahr, welchen Stichtag und welche Personengruppe sich die Zahlen beziehen.

Nach den veröffentlichten Daten von Statistik Austria betrug die durchschnittliche Alterspension im Dezember 2024:

  • bei Frauen 1.563 Euro brutto monatlich,
  • bei Männern 2.620 Euro brutto monatlich.

Dabei handelt es sich um das arithmetische Mittel aller erfassten Alterspensionen. Zwischenstaatliche Teilleistungen sind in dieser Auswertung nicht enthalten. Die gesetzliche Pension wird grundsätzlich 14-mal jährlich ausbezahlt.

Der Median lag im selben Zeitraum bei:

  • 1.378 Euro bei Frauen,
  • 2.586 Euro bei Männern.

Der Median bezeichnet jenen Wert, bei dem eine Hälfte der erfassten Pensionen höher und die andere Hälfte niedriger ist.

Wichtig: Die persönliche Pension kann sowohl deutlich unter als auch deutlich über diesen Durchschnittswerten liegen.

Warum nennen offizielle Stellen unterschiedliche Durchschnittswerte?

Bei der Suche nach der durchschnittlichen Pension stößt man häufig auf verschiedene Zahlen.

Das ist nicht zwangsläufig ein Widerspruch. Mögliche Gründe sind:

  • unterschiedliche Berichtsjahre,
  • Jahresdurchschnitt oder Dezemberwert,
  • neu zuerkannte oder bereits laufende Pensionen,
  • nur innerstaatliche Pensionen oder auch Auslandsanteile,
  • ausschließlich Alterspensionen oder mehrere Pensionsarten,
  • unterschiedliche Versicherungsträger,
  • Einbeziehung oder Ausschluss bestimmter Zulagen,
  • arithmetischer Mittelwert oder Median.

Der arithmetische Mittelwert wird berechnet, indem alle erfassten Pensionen addiert und durch die Zahl der Pensionen geteilt werden. Sehr hohe Pensionen können diesen Wert nach oben beeinflussen.

Der Median bezeichnet dagegen jenen Wert, bei dem eine Hälfte der erfassten Pensionen höher und die andere Hälfte niedriger ist. Bei ungleich verteilten Pensionen kann der Median deutlich unter dem arithmetischen Durchschnitt liegen.

Wer Durchschnittswerte vergleicht, sollte daher immer auf das Berichtsjahr, die erfasste Personengruppe und die statistische Definition achten.

Warum ist die durchschnittliche Frauenpension niedriger?

Die durchschnittliche Alterspension von Frauen ist in Österreich erheblich niedriger als jene von Männern.

Im Dezember 2024 lagen die durchschnittlichen Alterspensionen von Frauen laut Statistik Austria um 40,3 Prozent unter jenen der Männer.

Zu den wichtigsten Ursachen gehören:

  • niedrigere durchschnittliche Erwerbseinkommen,
  • häufigere und längere Teilzeitbeschäftigung,
  • Erwerbsunterbrechungen wegen Kinderbetreuung,
  • Pflege von Angehörigen,
  • Beschäftigung in schlechter bezahlten Berufen und Branchen,
  • kürzere oder lückenhaftere Versicherungsverläufe.

Kindererziehungszeiten werden zwar pensionsrechtlich berücksichtigt. Sie gleichen langjährige Einkommensunterschiede und Teilzeitphasen jedoch nicht in jedem Fall vollständig aus.

Die spätere Pensionslücke entsteht daher meist nicht erst beim Pensionsantritt. Sie baut sich über viele Jahre während des Erwerbslebens auf.

Wie wirken sich Teilzeit und niedrige Einkommen aus?

Teilzeit wird für die Pension nicht mit einem eigenen pauschalen Abschlag belegt. Entscheidend ist die niedrigere Beitragsgrundlage, die sich meistens aus dem geringeren Einkommen ergibt.

Wer über längere Zeit nur die Hälfte eines vergleichbaren Vollzeiteinkommens verdient, erwirbt in diesen Jahren grundsätzlich auch entsprechend niedrigere Pensionsgutschriften.

Dabei kommt es stark auf die Dauer an:

  • Einige Monate Teilzeit verändern die Gesamtpension meist weniger stark.
  • Mehrere Jahrzehnte Teilzeit können die spätere Pensionshöhe erheblich reduzieren.
  • Zusätzliche Erwerbsunterbrechungen können den Unterschied vergrößern.
  • Kindererziehungs- oder Pflegezeiten können die Auswirkungen teilweise abfedern, aber nicht immer vollständig ausgleichen.

Teilzeit sollte deshalb nicht nur anhand des aktuellen Nettoeinkommens beurteilt werden. Besonders bei einer langfristigen Reduktion der Arbeitszeit ist ein Blick auf die voraussichtliche Pensionsentwicklung sinnvoll.

Welche Zeiten zählen neben einer Beschäftigung?

Nicht jeder Pensionsanspruch entsteht durch ein laufendes Arbeitsverhältnis.

Für bestimmte Zeiten können ebenfalls Versicherungsmonate oder gesetzliche Beitragsgrundlagen berücksichtigt werden. Dazu gehören je nach persönlicher Situation beispielsweise:

  • Kindererziehungszeiten,
  • Zeiten mit Arbeitslosengeld,
  • bestimmte Zeiten des Krankengeldbezugs,
  • Präsenz- oder Zivildienst,
  • Pflege naher Angehöriger,
  • Pflege eines behinderten Kindes,
  • freiwillige Selbstversicherung,
  • freiwillige Weiterversicherung.

Ob und in welcher Höhe eine Gutschrift entsteht, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Auch Beschäftigungszeiten im Ausland können für den Pensionsanspruch relevant sein. Sie werden jedoch nicht immer als österreichische Gutschrift auf dem Pensionskonto dargestellt. Je nach Staat kann später eine eigene ausländische Teilleistung hinzukommen.

Fehlende Zeiten sollten möglichst früh geklärt werden. Besonders bei lange zurückliegenden Beschäftigungen oder Auslandszeiten kann die Beschaffung der notwendigen Nachweise später schwieriger werden.

Wie beeinflusst der Pensionsantritt die Höhe?

Der Zeitpunkt des Pensionsantritts kann die monatliche Pension deutlich verändern.

Pension vor dem Regelpensionsalter

Wer eine vorzeitige Pensionsart in Anspruch nimmt, muss in der Regel mit dauerhaften Abschlägen rechnen.

Bei der Korridorpension beträgt der Abschlag grundsätzlich 0,425 Prozent für jeden Monat vor dem Regelpensionsalter. Das entspricht 5,1 Prozent pro Jahr.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Eine Person hätte ohne Abschlag Anspruch auf eine monatliche Bruttopension von 2.000 Euro. Sie tritt die Korridorpension zwei Jahre vor dem Regelpensionsalter an.

Der Abschlag beträgt:

2 Jahre × 5,1 Prozent = 10,2 Prozent

2.000 Euro × 10,2 Prozent = 204 Euro

Die monatliche Bruttopension würde sich vereinfacht auf 1.796 Euro reduzieren.

Für andere vorzeitige Pensionsarten gelten teilweise andere Abschläge und Voraussetzungen. Die Abschläge wirken grundsätzlich dauerhaft. Sie fallen nicht automatisch weg, sobald das Regelpensionsalter erreicht wird.

Pension zum Regelpensionsalter

Bei einem Antritt zum persönlichen Regelpensionsalter werden grundsätzlich keine Abschläge wegen eines vorzeitigen Pensionsantritts vorgenommen.

Das Regelpensionsalter beträgt für Männer grundsätzlich 65 Jahre. Das Regelpensionsalter der Frauen wird seit dem 1. Jänner 2024 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben. Die konkrete Altersgrenze hängt daher bei Frauen derzeit vom Geburtsdatum ab.

Pension nach dem Regelpensionsalter

Wer die Alterspension trotz erfüllter Voraussetzungen erst nach dem Regelpensionsalter beantragt, erhält eine Bonifikation von 5,1 Prozent pro Jahr.

Diese Erhöhung wird für höchstens drei Jahre gewährt. Die Pension kann dadurch um maximal 15,3 Prozent steigen. Zusätzlich können durch eine weitere versicherte Beschäftigung neue Pensionsgutschriften entstehen.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Eine Person hätte zum Regelpensionsalter Anspruch auf 2.000 Euro brutto monatlich. Sie verschiebt den Pensionsantritt um ein Jahr.

Die Bonifikation beträgt:

2.000 Euro × 5,1 Prozent = 102 Euro

Die Pension würde sich durch den Bonus vereinfacht auf 2.102 Euro brutto erhöhen. Neu erworbene Gutschriften aus dem zusätzlichen Arbeitsjahr kommen noch hinzu.

Ob ein früherer oder späterer Pensionsantritt finanziell günstiger ist, hängt jedoch nicht nur von der monatlichen Leistung ab. Auch Gesundheit, Erwerbseinkommen, Lebenserwartung, Steuerbelastung und persönliche Lebensplanung spielen eine Rolle.

Ist die angezeigte Pension brutto oder netto?

Die auf dem Pensionskonto beziehungsweise in einer Pensionsberechnung ausgewiesene monatliche Leistung ist grundsätzlich ein Bruttobetrag.

Davon werden vor der Auszahlung insbesondere abgezogen:

  • der Krankenversicherungsbeitrag,
  • gegebenenfalls Lohnsteuer.

Seit dem 1. Juni 2025 beträgt der Krankenversicherungsbeitrag für österreichische Pensionen grundsätzlich 6 Prozent der Bruttopension.

Bei einer Bruttopension von 2.000 Euro ergibt sich allein durch den Krankenversicherungsbeitrag:

2.000 Euro × 6 Prozent = 120 Euro

Vor einer möglichen Lohnsteuer verbleiben damit:

2.000 Euro – 120 Euro = 1.880 Euro

Wie hoch die Nettopension tatsächlich ist, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Höhe der Bruttopension,
  • weitere steuerpflichtige Einkünfte,
  • mehrere gleichzeitig bezogene Pensionen,
  • steuerliche Absetzbeträge,
  • außergewöhnliche Belastungen,
  • persönliche Familien- und Einkommenssituation.

Eine pauschale Umrechnung von brutto auf netto ist deshalb nur eingeschränkt möglich.

Gibt es in Österreich eine Mindestpension?

Eine allgemeine gesetzliche Mindestpension, die jede pensionierte Person unabhängig von ihren sonstigen Einkünften erhält, gibt es in Österreich nicht.

Mit dem Begriff „Mindestpension“ ist meist die Ausgleichszulage gemeint. Sie kann eine niedrige Pension unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem gesetzlichen Richtsatz ergänzen.

Dabei wird jedoch nicht nur die eigene Pension betrachtet. Auch weitere anrechenbare Einkünfte, die Haushalts- und Familiensituation sowie bestimmte Unterhaltsansprüche können relevant sein.

Die Differenz zwischen dem anrechenbaren Gesamteinkommen und dem maßgeblichen Richtsatz ergibt grundsätzlich die Ausgleichszulage. Von der gesamten Leistung wird anschließend grundsätzlich ebenfalls der Krankenversicherungsbeitrag von 6 Prozent abgezogen. Eine Ausnahme gilt insbesondere für Waisenpensionen.

Der Ausgleichszulagenrichtsatz ist daher nicht automatisch mit einem garantierten Nettobetrag gleichzusetzen.

Wie kann ich meine persönliche Pensionshöhe prüfen?

Die verlässlichste Ausgangsbasis ist das eigene Pensionskonto.

Es kann grundsätzlich online mit ID Austria eingesehen werden. Dort sind insbesondere die bisher erworbene Gesamtgutschrift und die erfassten Beitragsgrundlagen ersichtlich.

Bei der Kontrolle sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Sind alle Beschäftigungszeiten vorhanden?
  • Sind die Beitragsgrundlagen plausibel?
  • Wurden Kindererziehungszeiten berücksichtigt?
  • Gibt es ungeklärte Versicherungslücken?
  • Sind Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Pflege erfasst?
  • Wurden Auslandsbeschäftigungen gemeldet?
  • Gibt es mehrere Versicherungsverläufe?

Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 zeigt grundsätzlich die bisher erworbene monatliche Bruttopension zum Regelpensionsalter.

Für eine Prognose bis zum geplanten Antritt müssen Annahmen über das künftige Einkommen und die verbleibenden Versicherungsjahre getroffen werden. Ein Online-Rechner kann daher immer nur auf Grundlage der vorhandenen Daten und eingegebenen Annahmen schätzen.

Die Pensionsversicherung bietet sowohl einen Rechner für die voraussichtliche Pensionshöhe als auch einen Rechner für den möglichen Pensionsantritt an.

Verbindliche Auskünfte zur persönlichen Pensionshöhe erhalten Sie beim zuständigen Pensionsversicherungsträger.

Lässt sich die spätere Pension noch erhöhen?

Wie groß der mögliche Spielraum ist, hängt davon ab, wie lange es noch bis zum Pensionsantritt dauert.

Länger versichert bleiben

Zusätzliche Versicherungsjahre bringen weitere Pensionsgutschriften. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Einkommen in den letzten Berufsjahren niedriger ist als zuvor.

Arbeitszeit erhöhen

Eine höhere versicherte Beitragsgrundlage führt grundsätzlich zu einer höheren jährlichen Teilgutschrift.

Ob eine Erhöhung der Arbeitszeit persönlich und gesundheitlich sinnvoll ist, muss davon getrennt beurteilt werden.

Versicherungslücken überprüfen

Fehlende oder falsch erfasste Zeiten sollten möglichst früh geklärt werden. Kurz vor dem Pensionsantritt kann die Beschaffung älterer Nachweise schwieriger sein.

Pensionsantritt aufschieben

Ein späterer Antritt nach dem Regelpensionsalter kann die Pension um 5,1 Prozent pro Jahr erhöhen. Die Bonifikation ist auf drei Jahre beziehungsweise insgesamt 15,3 Prozent begrenzt. Hinzu kommen mögliche neue Pensionsgutschriften aus der weiteren Beschäftigung.

Freiwillige Höherversicherung

Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig zusätzliche Beiträge leisten und dadurch eine besondere Steigerungsleistung erwerben.

Die Einzahlungen können innerhalb der gesetzlichen Grenze frei gewählt werden. Im Jahr 2026 beträgt der höchstmögliche Einzahlungsbetrag 13.860 Euro.

Ob sich eine Höherversicherung lohnt, hängt unter anderem vom Alter bei der Einzahlung, dem eingezahlten Betrag und der voraussichtlichen Bezugsdauer ab.

Selbst- oder Weiterversicherung

Personen ohne laufende Pflichtversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungszeiten durch eine freiwillige Selbst- oder Weiterversicherung erwerben.

Solche Versicherungen können sinnvoll sein, wenn Versicherungsmonate für den Anspruch fehlen oder größere Lücken vermieden werden sollen. Die Beiträge können jedoch beträchtlich sein und sollten vorab individuell berechnet werden.

Pensionssplitting

Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Pensionsgutschriften des erwerbstätigen Elternteils auf jenen Elternteil übertragen, der sich überwiegend der Kindererziehung widmet. Dadurch lässt sich die pensionsrechtliche Benachteiligung des betreuenden Elternteils teilweise ausgleichen.

Was ist der Frühstarterbonus?

Der Frühstarterbonus kann die Pension von Menschen erhöhen, die bereits in jungen Jahren gearbeitet und insgesamt eine lange Erwerbsbiografie aufgebaut haben.

Voraussetzung sind grundsätzlich:

  • mindestens 300 Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit,
  • davon mindestens zwölf Beitragsmonate vor dem 20. Geburtstag.

Im Jahr 2026 beträgt der Frühstarterbonus höchstens 73,20 Euro monatlich. Er wird bei der Pensionsberechnung automatisch berücksichtigt. Ein eigener Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Zeiten vor dem 20. Geburtstag, in denen zwar eine Versicherung bestand, aber keine Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorlag, erfüllen die Voraussetzung nicht automatisch.

Häufige Irrtümer zur Pensionsberechnung

„Nach 45 Arbeitsjahren bekomme ich automatisch 80 Prozent meines letzten Gehalts.“

Das stimmt nicht. Die Pension ergibt sich grundsätzlich aus den über das Erwerbsleben angesammelten Gutschriften und nicht nur aus dem letzten Einkommen.

„Die Durchschnittspension zeigt ungefähr, was ich erhalten werde.“

Nicht unbedingt. Durchschnittswerte berücksichtigen den persönlichen Versicherungsverlauf nicht.

„Auf dem Pensionskonto steht bereits meine Nettopension.“

Nein. Der aus der Gesamtgutschrift abgeleitete Betrag ist grundsätzlich eine Bruttopension.

„Teilzeit zählt nicht für die Pension.“

Auch eine pensionsversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung führt zu Gutschriften. Wegen des meist niedrigeren Einkommens fallen diese allerdings geringer aus.

„Ein hohes Gehalt in den letzten Jahren gleicht frühere niedrige Einkommen aus.“

Nicht vollständig. Die Berechnung berücksichtigt grundsätzlich die über das gesamte Erwerbsleben erworbenen Gutschriften.

„Einkommen über 6.930 Euro erhöht die Pension unbegrenzt weiter.“

Nein. Für laufende Bezüge gilt 2026 grundsätzlich eine monatliche Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro. Darüberliegende Einkommensteile erhöhen die gesetzliche Pension nicht weiter.

„Ein Abschlag bei einer vorzeitigen Pension endet mit 65.“

Nein. Abschläge wegen eines früheren Pensionsantritts wirken grundsätzlich dauerhaft.

„Jede niedrige Pension wird automatisch auf die Mindestpension angehoben.“

Nein. Die Ausgleichszulage hängt von mehreren Voraussetzungen und dem gesamten anrechenbaren Einkommen ab.

„Das Pensionskonto ist immer vollständig.“

Nicht zwingend. Fehlende Zeiten oder unrichtige Beitragsgrundlagen sollten kontrolliert und gegebenenfalls gemeldet werden.

„Für den Frühstarterbonus reichen einige Arbeitsmonate als Jugendlicher.“

Nein. Zusätzlich zu mindestens zwölf Beitragsmonaten vor dem 20. Geburtstag werden insgesamt mindestens 300 Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit benötigt.

Checkliste: Pensionshöhe richtig einschätzen

Bevor Sie mit einem bestimmten Pensionsbetrag planen, sollten Sie folgende Punkte prüfen:

  • Habe ich mein Pensionskonto eingesehen?
  • Ist meine Gesamtgutschrift bekannt?
  • Sind alle Beschäftigungszeiten erfasst?
  • Sind die jährlichen Beitragsgrundlagen plausibel?
  • Wurden Kindererziehungszeiten berücksichtigt?
  • Gibt es ungeklärte Versicherungslücken?
  • Habe ich im Ausland gearbeitet?
  • Erfülle ich die Mindestversicherungszeit?
  • Wie viele Versicherungsjahre kommen voraussichtlich noch hinzu?
  • Mit welchem künftigen Einkommen rechne ich?
  • Möchte ich vor, zum oder nach dem Regelpensionsalter antreten?
  • Wären bei einem früheren Antritt dauerhafte Abschläge zu erwarten?
  • Kommt ein Aufschubbonus infrage?
  • Erfülle ich möglicherweise die Voraussetzungen für den Frühstarterbonus?
  • Ist der angezeigte Betrag brutto oder netto?
  • Beziehe ich später möglicherweise mehrere Pensionen?
  • Habe ich zusätzliche betriebliche oder private Vorsorge?
  • Reicht die erwartete Nettopension für meine laufenden Ausgaben?
  • Habe ich eine persönliche Berechnung bei der Pensionsversicherung eingeholt?

Häufige Fragen zur Pension in Österreich

Wie berechnet sich die Pension in Österreich?

Für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen erfolgt die Berechnung grundsätzlich über das Pensionskonto. Jährlich werden 1,78 Prozent der jeweiligen Beitragsgrundlagen als Teilgutschrift erfasst. Die aufgewerteten Gutschriften ergeben die Gesamtgutschrift, die zur Ermittlung der monatlichen Bruttopension durch 14 geteilt wird.

Wie viele Versicherungsmonate brauche ich für die Alterspension?

Für die reguläre Alterspension werden grundsätzlich mindestens 180 Versicherungsmonate benötigt. Davon müssen grundsätzlich mindestens 84 Monate aufgrund einer Erwerbstätigkeit oder bestimmter gleichgestellter Zeiten vorliegen.

Was bedeutet die Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto?

Die Gesamtgutschrift ist die Summe der bisher erworbenen und aufgewerteten Pensionsgutschriften. Geteilt durch 14 ergibt sie grundsätzlich die bisher erworbene monatliche Bruttopension zum Regelpensionsalter.

Warum wird die Gesamtgutschrift durch 14 geteilt?

Die gesetzliche Pension wird in Österreich grundsätzlich 14-mal jährlich ausbezahlt. Neben den zwölf laufenden Monatspensionen gibt es zwei Sonderzahlungen.

Wie hoch ist die durchschnittliche Alterspension in Österreich?

Nach den von Statistik Austria veröffentlichten Werten für Dezember 2024 betrug die durchschnittliche Alterspension bei Frauen 1.563 Euro brutto und bei Männern 2.620 Euro brutto monatlich. Je nach Zeitraum, Personengruppe und Berechnungsmethode können andere Statistiken abweichende Werte nennen.

Wie viel Pension bekommt man nach 40 Arbeitsjahren?

Das lässt sich nicht nur anhand der Arbeitsjahre beantworten. Entscheidend sind auch die Höhe der Beitragsgrundlagen, mögliche Versicherungslücken und der Zeitpunkt des Pensionsantritts.

Wie viel Pension bekommt man nach 45 Arbeitsjahren?

Auch nach 45 Jahren gibt es keinen einheitlichen Betrag. Ein durchgehend höheres versichertes Einkommen führt grundsätzlich zu einer höheren Pension als langjährige Teilzeit oder niedrige Beitragsgrundlagen.

Zählt das letzte Gehalt für die Pensionsberechnung?

Das letzte Gehalt beeinflusst die Gutschrift für das betreffende Versicherungsjahr. Die gesamte Pension richtet sich aber nicht allein nach dem letzten Einkommen.

Was passiert bei einem Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage?

Einkommensteile oberhalb der gesetzlichen Höchstbeitragsgrundlage erhöhen die gesetzliche Pension grundsätzlich nicht weiter. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für laufende Bezüge beträgt 2026 grundsätzlich 6.930 Euro.

Ist der Betrag auf dem Pensionskonto brutto oder netto?

Der aus der Gesamtgutschrift abgeleitete Betrag ist grundsätzlich eine Bruttopension. Krankenversicherungsbeitrag und gegebenenfalls Lohnsteuer werden noch abgezogen.

Wie hoch ist der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten?

Seit dem 1. Juni 2025 beträgt der Krankenversicherungsbeitrag grundsätzlich 6 Prozent der Bruttopension.

Wie wirkt sich Teilzeit auf die Pension aus?

Teilzeit führt meist zu einer niedrigeren Beitragsgrundlage und damit zu geringeren jährlichen Pensionsgutschriften. Je länger die Teilzeitphase dauert, desto größer kann die Auswirkung sein.

Zählen Kindererziehungszeiten zur Pension?

Ja. Kindererziehungszeiten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Versicherungszeiten berücksichtigt werden und zu Gutschriften auf dem Pensionskonto führen.

Wird Arbeitslosigkeit bei der Pension berücksichtigt?

Bestimmte Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld oder anderer Leistungen können pensionsrechtlich berücksichtigt werden. Die genaue Beitragsgrundlage hängt von der jeweiligen Leistung ab.

Wie hoch ist der Abschlag bei der Korridorpension?

Der Abschlag beträgt grundsätzlich 0,425 Prozent für jeden Monat vor dem Regelpensionsalter. Das entspricht 5,1 Prozent pro Jahr.

Wie hoch ist der Bonus bei einem späteren Pensionsantritt?

Bei einem Aufschub nach dem Regelpensionsalter beträgt die Bonifikation grundsätzlich 5,1 Prozent pro Jahr. Sie wird für höchstens drei Jahre gewährt und beträgt daher maximal 15,3 Prozent.

Wie hoch ist der Frühstarterbonus 2026?

Der Frühstarterbonus beträgt 2026 bis zu 73,20 Euro monatlich. Voraussetzung sind grundsätzlich mindestens 300 Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit, davon mindestens zwölf Monate vor dem 20. Geburtstag.

Kann ich meine künftige Pension online ansehen?

Das persönliche Pensionskonto kann grundsätzlich mit ID Austria online eingesehen werden. Prognoserechner können zusätzlich eine Schätzung bis zum geplanten Pensionsantritt erstellen.

Ist die Berechnung eines Online-Rechners verbindlich?

Nein. Rechner liefern eine Prognose auf Grundlage der vorhandenen Daten und getroffenen Annahmen. Eine verbindliche Berechnung erhalten Sie vom zuständigen Pensionsversicherungsträger.

Kann ich meine spätere Pension erhöhen?

Mögliche Maßnahmen sind zusätzliche Versicherungsjahre, eine höhere Beitragsgrundlage, das Schließen von Versicherungslücken, ein späterer Pensionsantritt oder bestimmte freiwillige Versicherungen.

Gibt es in Österreich eine Mindestpension?

Eine allgemeine Mindestpension gibt es nicht. Gemeint ist meist die Ausgleichszulage, die eine niedrige Pension unter bestimmten Voraussetzungen ergänzt.

Wie hoch ist meine Pension netto?

Das hängt von der Bruttopension, dem Krankenversicherungsbeitrag, einer möglichen Lohnsteuer und der persönlichen steuerlichen Situation ab. Der Pensionskontostand allein zeigt die Nettopension nicht.

HINWEIS

Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung zur Höhe und Berechnung der gesetzlichen Pension in Österreich. Er ersetzt keine individuelle Pensionsberechnung oder persönliche Beratung.

Die tatsächliche Leistung hängt unter anderem von den Beitragsgrundlagen, Versicherungszeiten, dem Geburtsdatum, der gewählten Pensionsart, dem Antrittszeitpunkt, möglichen Auslandszeiten sowie Abschlägen und Zuschlägen ab.

Gerade bei längeren Versicherungslücken, Auslandsbeschäftigungen, selbstständiger Tätigkeit, mehreren Pensionsansprüchen, freiwilligen Einzahlungen oder einem geplanten vorzeitigen Pensionsantritt sollte eine persönliche Berechnung beim zuständigen Pensionsversicherungsträger eingeholt werden.

    Quellen

    Pensionsversicherung (PV): Pensionshöhe – So wird die Pension berechnet
    https://www.pv.at/web/pension/pensionshoehe

    Pensionsversicherung (PV): Alterspension
    https://www.pv.at/web/pension/pensionsarten/alterspension

    Pensionsversicherung (PV): Pension erhöhen (Aufschubbonus & Frühstarterbonus)
    https://www.pv.at/web/pension/pension-erhoehen

    Pensionsversicherung (PV): Pensionsrechner
    https://www.pv.at/web/pension/pensionsrechner

    Pensionsversicherung (PV): Freiwillige Höherversicherung
    https://www.pv.at/web/pension/freiwillige-versicherung/hoeherversicherung

    Pensionsversicherung (PV): Pensionssplitting
    https://www.pv.at/web/pension/pension-und-kinder/pensionssplitting

    Pensionsversicherung (PV): Ausgleichszulage, Ausgleichszulagenbonus und Pensionsbonus
    https://www.pv.at/web/pension/in-der-pension/ausgleichszulage-ausgleichszulagenbonus-und-pensionsbonus

    oesterreich.gv.at: Alterspension
    https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_beruf_und_pension/pension/2/1.html

    oesterreich.gv.at: Vor der Pension
    https://www.oesterreich.gv.at/lebenslagen/Ich-gehe-oder-bin-in-Pension/vor-der-pension.html

    Sozialministerium: Pensionskonto
    https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Sozialversicherung/Pensionskonto.html

    Statistik Austria: Pensionen
    https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/pensionen

    Statistik Austria: Gender-Statistik – Pensionen
    https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/pensionen

    Da sich gesetzliche Regelungen, Beitragsgrenzen, Aufwertungszahlen und steuerliche Bestimmungen ändern können, empfehlen wir, aktuelle Werte direkt bei der Pensionsversicherung, auf oesterreich.gv.at, beim Sozialministerium oder bei einer fachkundigen Beratungsstelle zu überprüfen.

    Das gilt besonders vor einem vorzeitigen Pensionsantritt, bei fehlenden Versicherungszeiten, Auslandsarbeit, längeren Teilzeitphasen oder freiwilligen Einzahlungen.

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