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Pensionserhöhung 2026 und 2027 in Österreich: Tabelle, Berechnung und geplante Anpassung

Lesezeit: ca. 7 Minuten

Wie viel mehr Pension bleibt 2026 tatsächlich übrig? Und was ist für die Pensionserhöhung 2027 bereits geplant? Viele Pensionistinnen und Pensionisten hören unterschiedliche Zahlen: 2,7 Prozent, 2,95 Prozent, 3,3 Prozent, Fixbetrag, Ausgleichszulage, Gesamtpensionseinkommen.

Dieser Beitrag erklärt verständlich, welche Pensionsanpassung 2026 bereits gilt, wie die Erhöhung berechnet wird und was nach derzeitigem Stand für 2027 vorgesehen ist. Wichtig: Die Regelung für 2027 ist mit Stand Juni 2026 noch nicht endgültig beschlossen, sondern Teil des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028.

Inhaltsverzeichnis:

Pensionserhöhung 2026 im Überblick

Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich folgende Pensionsanpassung:

  • Bei einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen bis 2.500 Euro steigt die Pension um 2,7 Prozent.
  • Bei einem Gesamtpensionseinkommen über 2.500 Euro gibt es einen monatlichen Fixbetrag von 67,50 Euro.
  • Die Ausgleichszulagenrichtsätze wurden ebenfalls um 2,7 Prozent erhöht.

Die 2,7 Prozent entsprechen dem Anpassungsfaktor 1,027. Dieser richtet sich nach der durchschnittlichen Inflation im Zeitraum August 2024 bis Juli 2025.

Der Fixbetrag von 67,50 Euro ist keine einmalige Zahlung, sondern ein monatlicher Erhöhungsbetrag. Er entspricht genau 2,7 Prozent von 2.500 Euro. Wer mehr als 2.500 Euro Gesamtpensionseinkommen bezieht, bekommt daher zwar ebenfalls mehr Pension, aber prozentuell weniger als Personen unterhalb dieser Grenze.

Wie wird die Pensionserhöhung berechnet?

Entscheidend ist bei der Pensionsanpassung nicht immer nur eine einzelne Pension, sondern das sogenannte Gesamtpensionseinkommen.

Das bedeutet: Wenn jemand mehrere Pensionsleistungen erhält, werden diese für die Berechnung zusammengerechnet. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Alterspension
  • Witwenpension oder Witwerpension
  • bestimmte Hinterbliebenenleistungen
  • gesetzliche Pensionen
  • bestimmte Sonderpensionen
  • Beamtenpensionen bzw. Ruhe- und Versorgungsbezüge, soweit sie von der Regelung erfasst sind

Beispiel: Eine Person erhält 1.500 Euro Alterspension und zusätzlich 3.000 Euro aus einer erfassten Sonderpension. Das ergibt ein Gesamtpensionseinkommen von 4.500 Euro. Damit liegt sie über der Grenze von 2.500 Euro und erhält 2026 nicht 2,7 Prozent auf den gesamten Betrag, sondern den Fixbetrag von 67,50 Euro monatlich.

Wenn mehrere Pensionen bezogen werden, wird die Erhöhung anteilig auf die einzelnen Leistungen aufgeteilt.

Gesamtpensionseinkommen: Warum diese Grenze wichtig ist

Die Grenze von 2.500 Euro war 2026 entscheidend dafür, ob jemand die volle prozentuelle Anpassung von 2,7 Prozent oder den Fixbetrag erhält.

Das ist politisch als soziale Staffelung gedacht. Personen mit kleineren und mittleren Pensionen erhalten die volle Inflationsabgeltung. Höhere Pensionen steigen ebenfalls, aber in Prozent gerechnet weniger stark.

Für die persönliche Berechnung ist daher wichtig:

  • Es zählt das monatliche Brutto-Gesamtpensionseinkommen.
  • Mehrere Pensionen werden zusammengerechnet.
  • Die Erhöhung wird auf Bruttobasis berechnet.
  • Netto kann weniger übrig bleiben, weil Krankenversicherungsbeitrag und Lohnsteuer abgezogen werden.

Erste Pensionserhöhung: Was sich bei der Aliquotierung geändert hat

Früher war die erste Pensionsanpassung davon abhängig, in welchem Monat jemand in Pension ging. Wer erst spät im Jahr in Pension ging, bekam bei der ersten Erhöhung im folgenden Jänner oft nur einen kleinen Teil der Anpassung.

Diese monatliche Staffelung wurde ab 2026 ersetzt. Seit der Neuregelung gilt: Bei der ersten Pensionsanpassung erhalten neue Pensionistinnen und Pensionisten unabhängig vom Monat des Pensionsstichtags grundsätzlich 50 Prozent jenes Betrags, der sich aus dem Anpassungsfaktor ergeben würde.

Für Personen mit Pensionsstichtag im Jahr 2025 bedeutete das zum 1. Jänner 2026:

  • statt 2,7 Prozent nur 1,35 Prozent
  • oder statt 67,50 Euro Fixbetrag nur 33,75 Euro

Ab der nächsten regulären Anpassung wird die Pension dann grundsätzlich voll angepasst.

Wichtig ist die präzise Formulierung: Die Aliquotierung wurde nicht einfach „ersatzlos abgeschafft“, sondern die bisherige monatliche Staffelung wurde durch eine einheitliche 50-Prozent-Regel bei der ersten Anpassung ersetzt.

Pensionserhöhung 2027: Was derzeit geplant ist

Für 2027 liegt mit Stand Juni 2026 eine Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027–2028 vor. Endgültig beschlossen ist die Regelung noch nicht. Nach derzeitigem Fahrplan ist der Beschluss im Nationalrat für 8. Juli 2026 geplant, wobei bis dahin noch Änderungen möglich sind.

Nach derzeitigem Plan sollen Pensionen 2027 so angepasst werden:

  • Gesamtpensionseinkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage (6.930 Euro monatlich): plus 2,95 Prozent
  • Gesamtpensionseinkommen über dieser Grenze: Fixbetrag von 204,44 Euro (das entspricht 2,95 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage)
  • Ausgleichszulagenrichtsätze („Mindestpension“): plus 3,3 Prozent

Damit liegt die allgemeine Pensionsanpassung bewusst unter der Inflation – es handelt sich also um eine bewusst nicht volle Inflationsabgeltung, mit der das Budget entlastet werden soll. Auch für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand gilt die Anpassung von 2,95 Prozent.

Ein wichtiges Detail zum Pensionsbonus: Der Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus, der bei mindestens 30 Arbeitsjahren zusätzlich zur Ausgleichszulage gewährt wird, ist von der höheren 3,3-Prozent-Anpassung ausgenommen. Er soll ebenfalls nur um 2,95 Prozent steigen.

Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende beträgt 2026 monatlich 1.308,39 Euro. Umgangssprachlich wird die Ausgleichszulage oft als „Mindestpension“ bezeichnet. Genau genommen ist sie aber eine Ausgleichszahlung, die unter bestimmten Voraussetzungen niedrige Pensionen auf einen Richtsatz ergänzt.

Wichtig: Nicht jede Pension unter 1.308,39 Euro steigt automatisch um 3,3 Prozent. Die 3,3 Prozent beziehen sich auf die Ausgleichszulagenrichtsätze. Die allgemeine Pensionsanpassung soll laut Regierungsvorlage 2,95 Prozent betragen.

Tabelle: Beispiele für 2026 und 2027

Beispiele für die Pensionserhöhung 2026

Monatliche Bruttopension Erhöhung 2026 Mehrbetrag brutto pro Monat
1.500 Euro 2,7 % 40,50 Euro
2.000 Euro 2,7 % 54,00 Euro
2.500 Euro 2,7 % 67,50 Euro
3.000 Euro Fixbetrag 67,50 Euro
4.000 Euro Fixbetrag 67,50 Euro

Beispiele für die geplante Pensionserhöhung 2027

Monatliche Bruttopension geplante Erhöhung 2027 Mehrbetrag brutto pro Monat
1.500 Euro 2,95 % 44,25 Euro
2.000 Euro 2,95 % 59,00 Euro
2.500 Euro 2,95 % 73,75 Euro
3.000 Euro 2,95 % 88,50 Euro
6.930 Euro 2,95 % 204,44 Euro
8.000 Euro Fixbetrag 204,44 Euro

Die Werte für 2027 sind geplant und noch nicht endgültig beschlossen. Die Beispiele zeigen Bruttobeträge. Der tatsächlich ausbezahlte Nettobetrag kann niedriger sein.

Brutto oder netto: Warum weniger am Konto ankommen kann

Die Pensionserhöhung wird auf Basis der Bruttopension berechnet. Auf dem Konto kommt aber die Nettopension an. Davon werden insbesondere Krankenversicherungsbeitrag und gegebenenfalls Lohnsteuer abgezogen.

Seit 1. Juni 2025 beträgt der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionistinnen und Pensionisten 6 Prozent der Bruttopension. Davor lag er bei 5,1 Prozent. Dadurch fällt eine Bruttoerhöhung netto spürbar geringer aus.

Das ist besonders wichtig bei Vergleichen: Wer etwa brutto 54 Euro mehr Pension erhält, hat netto nicht automatisch 54 Euro mehr am Konto.

FAQ – Häufige Fragen zur Pensionserhöhung

Wann wurde die Pensionserhöhung 2026 erstmals ausbezahlt?

Die Pensionserhöhung gilt seit 1. Jänner 2026. Da Pensionen in Österreich im Nachhinein ausbezahlt werden, wurde die erhöhte Pension erstmals mit der regulären Jänner-Zahlung am 30. Jänner 2026 überwiesen.

Zählt meine Witwenpension zur Pensionserhöhung dazu?

Ja, wenn mehrere Pensionsleistungen bezogen werden, werden sie für das Gesamtpensionseinkommen zusammengerechnet. Die Erhöhung wird dann anteilig auf die einzelnen Leistungen verteilt.

Ich bin 2025 in Pension gegangen. Bekomme ich die volle Erhöhung für 2026?

Nein. Für Pensionen mit Stichtag im Jahr 2025 wurde die erste Erhöhung zum 1. Jänner 2026 nur zur Hälfte berücksichtigt. Das entsprach 1,35 Prozent oder einem Fixbetrag von 33,75 Euro.

Ist die Pensionserhöhung 2027 schon fix?

Nein, mit Stand 18. Juni 2026 noch nicht endgültig. Die Werte sind Teil einer Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027–2028. Der Beschluss im Nationalrat ist für 8. Juli 2026 geplant. Bis dahin können noch Änderungen erfolgen.

Was ist der Unterschied zwischen Pension und Ausgleichszulage?

Die Pension ist eine Versicherungsleistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Die Ausgleichszulage ergänzt niedrige Pensionen unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Richtsatz. Sie wird oft als Mindestpension bezeichnet, ist rechtlich aber eine ergänzende Sozialleistung.

Warum bekommen höhere Pensionen nur einen Fixbetrag?

Bei höheren Pensionen wird die Erhöhung gedeckelt. 2026 lag diese Grenze bei 2.500 Euro, darüber gab es 67,50 Euro monatlich. Für 2027 ist laut Regierungsvorlage eine Deckelung bei 204,44 Euro vorgesehen, das entspricht 2,95 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage.

Wo bekomme ich eine verbindliche Auskunft zu meiner Pension?

Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt oder Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger. Online-Rechner können eine grobe Orientierung geben, ersetzen aber keine persönliche Auskunft.

HINWEIS

Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch die Pensionsversicherungsanstalt, die Arbeiterkammer oder einen Rechtsexperten. Pensionsrechtliche Fragen hängen immer von der persönlichen Versicherungsbiografie ab – für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Pensionsversicherungsträger oder eine anerkannte Beratungsstelle.

Besonders wichtig bei diesem Thema: Die Pensionsanpassung 2027 ist mit Stand 18. Juni 2026 noch nicht endgültig beschlossen. Die genannten Werte beruhen auf einer Regierungsvorlage. Wir aktualisieren diesen Beitrag nach dem geplanten Nationalratsbeschluss am 8. Juli 2026.

QUELLEN

Alle Angaben in diesem Beitrag entsprechen dem Stand 18. Juni 2026 und basieren auf folgenden offiziellen Quellen:

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA): Pensionsanpassung und Pensionserhöhung 2026; anteilige erste Anpassung – pv.at
  • Sozialministerium: Informationen zur Pensionserhöhung; Anpassungsfaktor – sozialministerium.gv.at
  • Parlament Österreich: Parlamentskorrespondenz Nr. 565 vom 16.06.2026 zum Budgetbegleitgesetz 2027–2028 – parlament.gv.at
  • oesterreich.gv.at: Pensionsanpassung 2026; Ausgleichszulage – oesterreich.gv.at
  • Arbeiterkammer Österreich: Pensionsanpassung und Aliquotierung – arbeiterkammer.at
  • Budgetbegleitgesetz 2027–2028: Regierungsvorlage 523 d.B. (geplanter Beschluss 08.07.2026)

Da sich gesetzliche Regelungen ändern können – und die Werte für 2027 noch nicht endgültig beschlossen sind – empfehlen wir, konkrete Fragen direkt bei der PVA oder der Arbeiterkammer zu klären.